Freien gern unterzogen, und durch deren Erlangung für sich zum alten Ministerialstande gehörige Leute über freie, aber unbeamtete Edle, die entfernt vom Glanze des Hofes auf ihrem Lehngute lebten, bedeutend erhoben wurden.
Das Lehn, was man im 13ten Jahrhunderte für einen Ritter für nothwcndig ansah, bestand aus höchstens 6 Hufen, während sein Gefolge aus 3 bis 4 berittenen Personen bestand'). Für einen Knappen hielt man ein Ackerwerk nochwendig, was höchstens 4 Hufen enthielt, und in seinem Gefolge pflegten sich 2 bis 3 Pferde zu befinden °). Dies Lehn der Ritter und Knappen diente aber in späterer Zeit den meisten Edlen nur zur Unterhaltung der Wirthfchaft, wozu es weniger baarer Ausgaben bedurfte; außerdem besaßen viele von ihnen mehr oder minder beträchtliche Geld- oder Naturalienhebungen von anderen Ländereien, wodurch sie ihren Unterhalt hatten. — Die Entstehung der märkischen Lehen, wie die Edlen sie im 13ten und l4tcn Jahrhunderte besaßen/ scheint so gedacht werden zu müssen, daß, abgesehen davon, daß wohl edle Slawenfamilien, die man in den von Slawischer Herrschaft unter die markgräfliche übergegangenen Distrikten duldete, auch in dem Besitze alles Dessen gelassen wurden, was sie inne hatten, und somit Landbesitzer im eigentlichen Sinne blieben, die Markgrafen alle die mit ihnen hineingezogenen Edlen, welche sich hier niederzulassen willens waren, deren es nicht gleich anfangs eine sehr große Anzahl gegeben haben kann, als Beamte benutzten, und sie zum Schutze ihrer noch unbegründeten Herrschaft auf den Burgen an- stcllten, worauf sie ihnen den Wohnsitz anwiesen, ohne jedoch einzelnen Familien die letzter» ganz einzuranmen und
1) Gercken's k>izrn. insroli. Thl. III. S. 149. S. b«1.
2) Gercken a. a. O.
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