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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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zum erblichen Besitze zu überlassen. So wie Dies zunächst von dein Havellande, der Prignitz und der Zauche zu vc» stchen ist; so gab cs vor der Erwerbung dieser Gebiete ein eben solches Verhältniß der Edlen in der Altmark. Diese Provinz hatte ursprünglich wegen der häufigen Einfälle der Slawen entweder gar keinen oder keinen zahlreichen Land- Adel/ sondern er befand sich grvßtentheils auf niarkgräfli- chen Bürgen, auf denselben oder in nahe belegenen Hau» firn wohnhaft, in kriegerischem Dienstverhältnisse. Wäh­rend, im lZtcn Jahrhunderte viele Ritter und Knappen be­kannt sind, welche in Dörfern ihren Wohnsitz hatten, giebt es im ganzen 12ten Jahrhunderte fast keinen einzigen, von dem sich Dies bestimmt annehmcn läßt ^); dagegen finden sich Edle, die auf den Burgen Gardelegen, SalzKedcl und Jerichow, Tangermünde und zu Ostcrburg ihren Wohnsitz hatten, seit den Jahren 1133, 1k4'i, 1151 und 1188 er­wähnt Aehnlich ging es um diese Zeit in den später zur Mark Brandenburg gekommenen Slawischen Landen, worin cs der Edlen Deutscher und Slawischer Herkunft erst eine so unbeträchtliche Anzahl gab, daß diese noch größ- tentheils zur Verwaltung von Aemtern auf den Burgen gebraucht wurden. Zum Unterhalte dieser Beamten, so wie zur Belohnung derjenigen Dienste, welche ihnen in dieser Eigenschaft fortdauernd oblagen, und auch wohl sol­cher, durch welche sie sich ursprünglich um die Begründung der Herrschaft ihres Fürsten in neu von ihm erworbenen Ländern verdient gemacht hatten, mußten ihnen nun, da auch die Aemter an sich selten einträglich waren, bestimmte

1) Ein Edler von Eichstädt erscheint 1162; doch ein zweiter erst 1225; jener war daher wahrscheinlicher im Magdeburg schm, wie in der Altmark ansäßig. Thl. I. 112.

2) Bgl. Thl. l. S. 68. 170. 220. 47. 133. 86.