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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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manche waren vielmehr nach dem Lanbbuche hierauf be­schränkt. Die meisten gelangten jedoch schon früher, wenn sie solche ursprünglich nicht erhalten hatten, in den Besitz von Einkünften, womit sie die wachsenden Bedürfnisse, und den zunehmenden Aufwand ihres Standes bestritten; denn baare Hebungen konnten aus dem Lehngute, welches ihre Wirthfchaft unterhielt, schwerlich hervorgehen. Viele suchten sich daher von den Markgrafen wie von geistlichen Stiftern Zehntenlehen zu verschaffen, und eben so häufig gelang cs ihnen, sich das Recht, den Acker- und Bcdczins in einigen Hufen, in einem Dorfe oder in mehreren Dör­fern zu erheben, von den Markgrafen zu verschaffen. Bei dem östern Geldmangel der letztem bei außerordentlichen Aus­gaben brauchten gewiß die baaren Summen nicht bedenkend zu sepn, wofür sich diese einträglicher bleibender Einkünfte' zu Gunsten von Privatversonen für ewige Zeiten begaben, und zu Gunsten ihrer Nachfolger höchstens die Bedingung dabei hinzufügten, es müßten die ihnen von ihren Vasallen abgckauften Güter den Markgrafen gegen Rückzahlung des Kaufgeldes wieder rcsignirt werden'), zu welchem Rück­käufe sie jedoch eben durch die Veräußerung bleibender Einnahmen ihre Nachfolger der Mittel benahmen. Es gab gar keine Einnahme der Markgrafen, welche sie nicht an ihre Vasallen hie und da zu Lehn ertheilt hätten, auch ohne daß man der Pfandlehcn von ganzen Distrikten gedenkt, die mit allen einträglichen landesherrlichen Rechten ausge- than wurden 2 ). So wie die einzelnen Zimmer in dem Kaufhause der Kürschner zu Stendal nach einer Urkunde von 1227 an Privatpersonen verliehen waren, und 1242

1) Ilona oostra äevont novl» pro eailom

i^>8a vkn-tikvmiiz, resigaari. Gercke N 's vet. maroli.

Thl. I. S. 27.

2) Vgl. Thl. I. S. 227. 301.