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Buche selten ist'), konnte nur dadurch entstehen, daß ein Vasall mehrere Ritter- oder Knappengüter erwarb, und somit auch die darauf ruhenden Verpflichtungen übernahm.
Wie oft ein solcher Lehndienst von den dazu verpflichteten Edlen geleistet werden mußte, war nicht bestimmt; sie mußten sich nach jeder dazu geschehener Aufforderung bereitwillig einfinden, und wenn Jemand dieser Pflicht zu genügen unterließ, wurde er mit einer Strafe von 3 Pfunden Silbers belegt"). Die Zahl der Pferde, womit Ritter und Knappen ursprünglich zu dienen hatten, war wohl diejenige, woraus ihr Gefolge bestand °); aber nach der Häufung mehrerer Lehndienste und bei den halben, viertel und achtel Lehndiensten konnte dies Derhältniß nicht immer aufrecht erhalten werden. Nach dem Musterungsverzcichnisse, was 1610 über den in der Altmark zum Lehndienst verpflichteten Adel ausgenommen wurde, dienten 8 Edle mit 4, 7 sehr reichbegüterte mit mehreren bis auf 24, 4 mit 3, und 9 mit 2 Pferden *). Für alle diese Personen mußte der Markgraf, wenigstens im späteren Mittelalter, eine Hof- Kleidung hergeben, und ein Nachtgeld für ihren Unterhalt vom Lage der Musterung vor dem Hecreszuge an entrichten °). "
mcrstorL Irsdet III sä Lurism llsbent I giiarisle servil» vs- «slUoEus. ul äicullk. S. 65. Dgl. Wohlbrück a. a. O. S. 378. 379.
1) Nach dem Landbuche mußte der ^ävocstu» L.ote den Lehn- Dienst wegen eines HofeS »u Markow und wegen eines andern zu Etzin leisten. Land buch S. 118. 120.
2) Vgl. S. 173. N. 2.
3) Vgl. S. 163.
4) Gercken's Oi^l. vet. msrclr. Thl. I. S. 731. folg.
5) Gercken's Untersuchung der Rechtsfrage: Auf wessen Kosten hat der Vasall gedient? in desselben Derm. Ab- handl- auS d. Lehn- und teutsch. Rechte, Thl 11. S. 58. folgd. S. 62. folgd.