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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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Knappengüter besitzen oder nicht/ allmählig erworben wur­den/ wohl im Einzelnen sehr verschieden gewesen; im Ganzen lag einer solchen Erwerbung immer ein förmlicher Kauf zum Grunde. Sie konnten aus nichts Anderem ent­stehen/ als aus noch unbebauten Ländereien/ worauf die Markgrafen sich ihrer Rechte bis auf die Lehnshcrrlichkcit begeben hatten/ oder aus frühem Besitzungen des Bauern- Standes in den Dörfern/ wie cs am Häufigsten geschah/ und dann folgendermaßen. Die Edlen setzten sich nach Umständen allmählig oder auf einmal in den Besitz aller oder des größten Theilcs der Abgaben und Dienste/ welche eine Dorfschaft oder ein Theil derselben dem Markgrafen zu leisten schuldig war. Einzelnen mogte eine solche Ver­größerung ihrer Einnahmen und Besitzungen wohl als Be­lohnung für werthvolle Dienste oder sonst aus besonderer Gnade, zu Theil werden/ den Meisten gewiß nur durch ^erkauf oder Verpfändung. Einem vermögcudcn Manne ward es bei der häufigen Geldverlegenheit der Markgrafen gewiß nicht schwer/ Ackerzins/ Pacht/ Bcdczins und die Dienste nach einander von dem Markgrafen selbst, oder von Privatleuten, an die sie bereits veräußert waren, auf dem Wege des Kaufes zu eignem Genüsse zu erwerben, und daun war er ganz im Besitze des Dorfes, eines Lehns, wofür er keinen Dienst zu leisten hatte. Aussterben und Auskauf der Familien, die es bewohnten und bewirthfchaf- teten, machten cs ihm darauf möglich, einen adlichen Hof in demselben anzulegen, und diesen mit einer beliebigen An­zahl von Frcihufcn auszustatten, wodurch derselbe ganz das Ansehen eines Rittergutes gewann, von dem er jedoch im­mer durch die Freiheit vom Lehndienste verschieden blieb').

1) So hatten z. B. die Edlen von Quast zu Kl. Macdenow keinen Lehndienst zu leisten, während ein andere- edles Geschlecht denselben, wahrscheinlich wegen Veräußerung eines hier oder anders-