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Familie» der erstem, meistens de» Namen Schulze tru. gen*), fast allgemein den Familiennamen Lehmann er« hielten. Am Häufigsten werden in Dörfern am Ostufer der Elbe solche Landwirthe erwähnt, die sich mit ihren Be« sitzungen, der Freiheit und Wichtigkeit derselben, ganz in. dem Verhältnisse der Lehnschulzen befanden. Nach dem " Landbuche gab es zu Lünow im Havelländischen Kreise ei« nen gewissen Gynow, zu Blankenburg bei Berlin zwei Bauern, und zu Schäpe in der Zauche einen Lehnmann mit dem Landbesitze von 3 Hufen, die alle, gleich den Lehn. Schulzen dieser Dörfer, zur Stellung eines Lehnpferdes oder dessen Vergütung in baarem Gelbe und zu keinem Ackerzinse, ihrer Herrschaft verpflichtet waren. Zu Güntersberg in der Ukermark besaß Kaus Alerd 2 Hufen, von denen er die Bede entrichtete, und feinen Lehnsherrn, denen von Greifeuberg, ein Lehnpferd hielt. Eben so gab es in jedem der bei Trebbin gelegenen Dörfer Kliestow, Neu« endorf und Schulzenborf, neben dem dasigcn Schulzen, einen Lehmann, der, außer einer beiden obliegenden Abgabe für das Lehnpferd, mit jenem gleiche Freiheit genoß. Außer diesen Nachrichten findet man noch andere Spuren vom Dorhandcnseyn von der Art Lehnsleuten in einzelnen Dörfern dieser Gegend; sie giebt cs auch im Lande Lebus und anderswo jenseits der Oder. Nach einem Verzeichnisse vom Jahre 1518 befand sich in den meisten Dörfern der Aemter Beeskow und Storkow neben dem Schulzengericht noch ein Mannlehngut, dessen Besitzer meistcnthcils mit seinem Familiennamen Lehmann hieß, und alle diese Dörfer haben jetzt, nach Bratrings Beschreibung der Mark Brandenburg, zwei Lehnschulzen °).
1) Gercken a. a. L. Tbl, I. S. 202. Thl. il. S. 682.
Desselben Thl. I S. 144.
2) Wohlbrück's Gesch. v. Lebus Thl. I. S. 279. -