Dorfe Schönefcld im Teltowschen Kreise bekannt. Denn hier sagt das kandbuch von einein Mathäus, der aus; drücklich ein Bauer, Liiri^ta, genannt wird, daß er 4 Hu; fen besessen habe, welche frei von der Bede und vom Wa; gcndienste waren. — Es würde zwar gewiß in Ibrthum verführen, wenn man von allen den Landwirthen des Bauernstandes, von denen das Landbuch bemerkt: sie seyen von der Ackerzinszahlung frei gewesen, annehinen wollte, daß sie wirkliche Freibauern nach der heutigen Bedeutung dieses Wortes waren; denn theils hat allem Anscheine nach der Verfasser des Landbuchcs, wie später erwähnt werden wird, diese Bemerkung oft nur aus Unkunde gemacht, theils war die Freiheit vom Dienste stets eine für wirkliche Freibauern erforderliche Eigenschaft. Aber auch von solchen glauben wir in dem Landbuche mehrere zu erkennen, die, da sie höchstens zum Zehenr (der Packst) und der allgemeinen Landbede verpflichtet waren, aber weder Zins zahlten noch Dienste leisteten, den Namen Freibauern mit allem Rechte verdienen, den sie größtentheils auch bis auf den heutigen Tag noch führen. An manchen Orten scheinen die Lehn- Schulzengüter in Freihöfe verwandelt zu seyn, welches in dem Falle leicht geschah, wenn solche Güter, nachdem sie den Lehnsherrn erledigt worden waren, von diesen nach freier Bestimmung verkauft wurden, wobei ihnen dann die geringe jährliche Abgabe, welche von dem Inhaber des Schulzengutes anstatt des Lehnpferdes bis dahin geleistet worden war, mit abgckauft wurde. So findet sich im altmärkischen Dorfe Kl. Gartz nach dem Landbuche ein Schulzen- und ein Freibauergut von gleicher Größe; später vermißt man darin das Schulzengut, und findet zwei Freihöfe in diesem Dorfe'). In Kläden scheinen aus der Stelle
1) D-r-'tL — III krustoruni — I'rss«.
etu8 III Irustorum libertatem, äs äat mkrsarn