Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
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Landbuche zu der Zeit einen Lehnschulzen gabDer Frei- Baucr, den bas Landbuch im Teltow zeigt, ist schon er­wähnt; nach Bratrings Beschreibung der Mark Branden­burg scheint es in neuester Zeit keine Landleute dieses Ver­hältnisses im Lande Teltow mehr gegeben zu haben. Aber im Ukerlande findet sich noch heute davon eine beträchtliche Zkizahl. In Papendorf giebt es z. B. heute 17 Ganz- Bauern, die alle Freibauern sind, und schon das Landbuch erwähnt bei ihnen nur der Pacht (des Zehnten) lind der Bede, nicht aber des Zinses oder Dienstes, wie Dies eben so beim Dorfe Ellingen geschieht, worin gleichfalls noch heute viel Freibauern sind -). Ihre Entstehung danken diese Landleute vermuthlich schon den Pommerschen Fürsten oder deren Vasallen, die sich bei der geringen Bevölkerung, welche in dieser Provinz vor der markgraflichen Herrschaft siattgefunden zu haben scheint, gegen Darreichung baarcr Geldsummen wohl leicht dazu verstanden, einzelnen einge- wandcrten Deutschen einen Theil ihres wüste liegenden Land- Besitzes in der Weise zu überlassen, daß dessen Bewirth- schafter zwar dem Landesherrn als solchem zu den allen seinen Unterkhanen des Bauernstandes obliegenden Abgaben verbunden, aber von allen Abgaben, welche die Bauern sonst ihm oder einem Andern als dem Grundbesitzer zu leisten hatten, befreit blieben.

Lehn- und Freibauern sind in der Mark Brandenburg und selbst in der Alt- und Ukermark, jedoch immer nur als Emzelnhciten und Ausnahmen von einem allgemeinem Verhältnisse der Bauergutsbesitzer zu halten, was solche in der Mittelmark und in der Prignitz am Wenigsten erlitt.

In

1) Landbuch S. 117.

2> Landbuch S. 165. 168. Bratring a. a. O. Thl. H- S. 537. 559.