Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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und Güstow in der Ukermarkzu Westinfel, Dahle» und Demkcr in der Altmark, waren Geldzahlungen, deren Be. trag übrigens an den verschiedenen Orten sehr bedeutend von einander abwich, unter dem Namen von Dicnsipfenni. gen an die Stelle der wirklichen Leistung von Diensten ge» setzt °). Dieselbe Veränderung von Diensten in eine be- stimmte Geldabgabe nahmen gewiß viele Privatbesitzer der ursprünglichen Hecrdienste damit vor, wenngleich diese sie im Allgemeinen vortheilhafter in Ackcrdienste zur Bestellung der zu ihrem Hofe gehörigen Ländereien verwandeln zu können glaubten. Statt des Dienstes, sagt das Landbuch, bestell, ten die Bauern von Ricksdorf dem Komthur zu Tempelhof drei Tage sein Feld°), und diese Zahl von drei Tagen scheint überhaupt in frühester Zeit die gewöhnlichste gewesen zu seyn, um damit den Heerfahrtsdienst zu vergüten. Im Lebusischen Kreise betrug nach Nachrichten aus dem lstten und 15tm Jahrhunderte die Zahl der Diensttage für die Bauern gewöhnlich st, doch auch 3, und von-hier hinauf bis 7 Tage im Jahre*). Die Bewohner des Dorfes Blumberg hatten im 15ten Jahrhunderte alljährlich 12 Tage dem Bischöfe von Brandenburg, der nach dem Landbuche das Hervitiuin eurruuin hier besaß, den Dienst zu lei. sien 5), während dagegen die Ganzbauern von Roxförde und

1) IVeselitre »unk XXXVII roansi Xota c^uock cpiililiet

MIN1SU8 ck-U XVIII äonarios, cjui lliountur. Land.

Buch S. 162. 6u»torv prope 6rai»sovv «und X4VIII. rnaruii. I^uilidot ckat pro seruiriü I. soliäum, Hui OiustpenuiAlie ciicun- lur. Landbuch S. 163-

2) Landbu^ S. 275. f. S. 268.

3) pro srrvitio oolnni Ä»runi Loiumouckatori» tribu5 ckiol>ui ia anuo. Landbuch S. 62.

4) Wo hl brück's Gesch. v. LebuS Thl. I. S. 272. 273,

5) Landbuch E. 75.