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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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Wannefelb in der Altmark noch im Anfänge des 16ten Jahrhunderts nur 2 Tage zu dienen hatten *), wofür jedoch um diese Zeit die Bauern der genannten beiden Dörfer ih­rer Dienstherrschaft, den Edlen von Alvensleben zu Kalvörde, jährlich auf Martini zusammen vier Rheinische Gulden, oder statt jeglichen Guldens so viel Geld, als wo­mit man ihn zu Gardelegen kaufen konnte, nach eigenem Wunsch und Willen entrichteten, welche Zahlung aber, so­wohl wenn der Dienstherr, als wenn die Bauern es ver­langten, nach vorgängiger Aufsagung, mit der Prästatiou der wirklichen Dienste vertauscht werden konnte. Nach Al­lem, was über die Beschaffenheit dieser Hofdienste der Bauern bekannt ist, wurden sie entweder mit dem Pfluge, dem Haken, oder mit der Egge zur Bestellung des Ackers geleistet Die Höhe, welche sie in späterer Zeit an man­chen Orten hatten, haben sie größtentheils auch erst in sehr später Zeit erhalten. Denn cs war vom Anfänge an eine Steigerung der Dienste oder des Dienstgeldes immer in den Fällen möglich, wo ein erledigtes Bauergut von Neuem ausgcthan ward, da dann jede? Herrschaft die Veränderung des herkömmlichen Verhältnisses des Bauergutes frei stand. Bisweilen mögen auch gegen Erlaß von baaren Entrich­tungen die Dienste gesteigert seyn.

Da der Markgraf nur noch in einer sehr geringen Zahl von Dörfern zur Forderung des Heerdienstes berech­tigt, und dieser fast allgemein in Ackerdiensie oder Privat- Lcuten zu entrichtende Geldzahlungen verwandelt war; so mußte es aber zur Zeit der Noch an den nach der dama-

1) Gercken's Ochl. vet. msreki. Thl. II. S. 153.

2) Loloiii in g°ris ter linst!«! tenentui Mus­ter in snno seu äucers ^er «justuor «lies vnuni

illorum. Wohlbruck a. a. §). Note. Ein jewelker bure twe daghe mit der Egeden. Gercken a. a. O.