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weiter nichts in einem Dorfe besaßen, als das Zehntrecht, dieses, ohne Rücksicht auf die Bauern, möglichst einträglich zu machen suchten, es daher auch nicht auf eine bestimmte Hebung zurückführten, sondern in seiner alten Weife aus- übten. Einen solchen Fall zeigt bas Landbuch bei dem Dorfe Tempelhof, worin jede Hufe statt der Pacht die 10te Mandel alles Getreides abliefern mußte/ von dem Winterkorn an den Bürger Bewer in,Kölln, vom Sommerkorn an Ryken, Bürger derselben Stabt, die dies Zehntrecht von alter Zeit her..iiine,.hatten. Der Johanniter» Komthur, der dies Dorf sonst besaß, hatte vom Zehnten nur den Flcischzchnten *).
Wie der Feldzehnte eigentlich in dem zehnten Theile des ganzen Ertrages der jährlichen Erndte von den Früchten des Feldes, so bestand der Fleisch; ehe nt, der auch der schmale oder kleine (minuta) genannt tvurde, in dem zehnten Theile des im Jahre jung gewordenen Schlacht- Viehes; doch wurde derselbe an den meisten Orten gleichfalls in eine bestimmte Abgabe verwandelt, und hieraus entstanden nun die Hühner-^), Ochsen-, Kühe-, Kälber-, Hammel-, Ferkel- und Eler-Lieferungen, welche die Bauern hie und da an die Inhaber des Zehntenrechtes zu leisten hatten. So gab das Dorf Umfelde in der Altmark dem Markgrafen nach der Urkunde, worin dieser den Fleisch- Zehnten im Jahre 1345 dem Kloster Dambek überließ, jährlich 1 Kuh, die 2 Marck werth war, 27 junge Hüh-
1) Landbuch S. 49.
2) Diese Hühner pflegte man Rauchhühner zu nennen, in
dem von jedem Rauchsange oder von jeder Feuerstelle gemeiniglich ein solches entrichtet wurde; daß sie zum schmalen Zehent gehörten, hat Wohlbrück aus Urkunden bei De tioe. Oimbric.
ll. p. 2059. und 'l?. Hi. 1549. bewiesen.