sich der Gebrauch, der noch jetzt in vielen Kirchspielen der Mark Brandenburg wie ihr benachbarter Länder beobachtet wird, daß die Bauern und andere einst zehentpflichtig gewesene Leute von allem von ihnen geschlachteten Vieh dem Pfarrer ein Stück, von dem Schweine eine Wurst, außerdem gewisse Schaafkäse, Hühner, Eier und neben dem Meß- Korn eine, gewöhnlich unbestimmte Anzahl von Knocken Flachs zu liefern haben; — welcher Gebrauch hier zur Bestätigung Dessen dienen kann, daß die obigen Lieferungen wirklich zum Flcifchzehnten zu rechnen sind.
Ackerzins, Dienst, Bede und Zehent waren also die gewöhnlichen Obliegenheiten der Bauern in der Mark, - und mit Ausnahme wirklicher Frei- und Lchnbauern war keiner davon ledig. Wenn die Markgrafen Unterthanen geistlicher Stiftungen hievon befreiten, hieß Dies bekanntlich nichts Anderes, als den Stiftern das Recht zur Forderung derselben von ihren Unterthanen zu überlassen. Zwar wird im Landbuche häufig genug bei einzelnen Dörfern gesagt, hier werde kein Ackerzins, dort werde keine Bede von den Bauern entrichtet, oder es fehle, beim Stattfinden der erstem oder einer dieser Abgaben, die Pacht'). Meiste Zeit aber klärt sich dabei gleich, was cs hiemit für eine Bewandniß hatte, durch die Verpflichtung zu einer sonst nicht üblichen Abgabe«), oder durch ungewöhnliche Beträcht«
1) Z. B. Landbuch S. 59. 60. 61. 107. 110.
2) Der Art war die Abgabe der Hausschillings, die ldas Landbuch bei dem Ukermärkischen Dorfe Petersdorf, worin darnach nur 5 Schillinge von der Hufe zur Pacht, und weiter nichts, entrichtet wurden, so erwähnt: kl« ^ualibat <lomc> Inssus Villa ilnntur 7. soli-lu» et H- pulli nomine ÄllncHrMnFS (IS. 195.) „In den benachbarten Dörfern gab ebenfalls die Hufe 5 Schillinge Pacht, daneben aber 1 Schilling oder auch nur 6 Pfennige an Bede. Jedes Haus aber, mit Einschlüsse der Kossätcnhäuser, die zum Theil auch 1 Schilling zahlten, gab 2 Hühner. Weil nun in PeterSdorf
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