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Wiltbnzen wurde ungefähr ein Scheffel Rocken als Man» delkorn von der Hufe gegeben. — Daß diese Kornabgabe von der Lieferung einer Mandel Garben, die darin verwandelt worden war, die Benennung erhalten hatte, deutet der Name selbst an und bestätigt den Umstand, daß zu derfel. ben Zeit das 2l Hufen enthaltende Klausdorf, worin der Schulze 3 Freihufen befaß, eine jährliche Abgabe von 60 Garben'), und zu Elsholz jede Hufe 10 Garben entrichtete"), welche Lieferung gewiß derselben Beschaffenheit, nur hier minder beträchtlich war. Was aber sonst für Verhältnisse bewirkt haben, daß dieselbe sich bloß in der Zauche, und auch hier nur in den eben erwähnten Orten findet, scheint nicht zu ermitteln zu seyn.
Zu Gräben in der Zauche bei Ziesar wurde ein halber Scheffel Rocken und eben so viel Hafer unter dem Namen Hundekorn an ben Markgrafen, und dieselbe Abgabe von jeder Hufe des Dorfes Sandford in der Altmark an Hans Vogelsak entrichtet 2). Sie war wahrscheinlich eine Lieferung, wodurch einzelne Dörfer sich von der Last befreiten, landesherrliche Hunde, die für Hetzjagden u. dgl. bestimmt waren, im Winter ausznfüttern, wozu z. B. die Bauer« Mecklenburgs noch jetzt nach dem Herkommen verpflichtet sind, und selbst die Lehnschulzen in dem früher zur Mack Brandenburg gehörigen Lande Stargard^). 'Auch hier wird
1) Landbuch S. 135. ,
2) Landbuch S. 112.
3) Landbuch S. 115. 287. Man hat die Meinung geäußert, daß daS Hundckorn dem Landvogte für Verwaltung der Justiz gebührte; aber durchaus irrihümlich. Dann wäre es Zubehör der obern Geriete gewesen, und ohne Zweifel auch mit diesen an Privatbesitzer übergegangcn- Aber eben in Sandford hatte der Gerichts- Herr, Ludolph von Grieben, au dieser Einnahme keinen Theil.
4) Von Kamptz über Schulzcnlehcn iin McaLlenbur- gischen in Zepernik'S MiScellaneen V. IV. N. I.