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frühe bas Hundrkorn („rmnona c-mnm") als eine ge- wissen Gütern, welche dafür vermuthlich von jener Last frei blieben, in Getreide oder in baarem Gelbe jährlich zu entrichtende Abgabe erwähnt*), und in den Leitzkauschen Klo, stergütcrn gehörte bas Hundekorn, was zusammen 21 Win- spel 10 Scheffel Gerste und Hafer ausmachte, mit zu dm Einkünften des Schirmvogtes ^). Wo diese Abgabe statt- fand, ernährten wahrscheinlich die Herren selbst damit ihre Hunde, mit denen an manchen Höfen ein unmäßiger Aufwand getrieben wurdet; anderswo schickten sie dieselben, wenn sie nicht gebraucht wurden, den Bauern zur Ausfütterung zu.
Zuletzt verdient noch unter den zufälligen Abgaben der Bauern die sogenannte Ober- oder Auerpacht Erwähnung, welche jedoch nichts Anderes war, wie eine jährliche Leistung verschuldeter Bauern an die Gläubiger, welche sie auf ihre Hufen nahmen, und die mit Abtragung der Schulden wieder wegfiel ^). Im Jahre-1200 machte ein Ritter von Blumenthal ungerechte Ansprüche auf Overpacht (Ueberpacht) aus den dem Johanniter-Orden zugehörigen Ländereien zu BlumeMhal in der Prignitz °). Die Bauern mogten Anleihen bei ihm gemacht, doch der Orden die Uebernahme von Lasten davon auf seine Grundstücke nicht genehmigt haben; Schiedsrichter sprachen sie Ihm ab. Im Landbuche wird bei dem Dorfe Zerrenthin die Bemerkung gemacht, daß hier früher 3 Scheffel mid.1) Faß sogenannte Overpacht gegeben scyen, welche Abgabe zur Zeit nicht mehr
1) Wohlbrück a. a. O. S. 265. Locl. Mpl. IVIeZ-ip. eol. 217.
2) Gercken'ö IHügrn. mard». Thl- 111, S, 4.
3) Wohlbrück a. a. O.
-1) Wohlbruck a. a. S.-267.
5) Vgl. Thl. I. S- Ivb.