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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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frühe bas Hundrkorn (rmnona c-mnm") als eine ge- wissen Gütern, welche dafür vermuthlich von jener Last frei blieben, in Getreide oder in baarem Gelbe jährlich zu ent­richtende Abgabe erwähnt*), und in den Leitzkauschen Klo, stergütcrn gehörte bas Hundekorn, was zusammen 21 Win- spel 10 Scheffel Gerste und Hafer ausmachte, mit zu dm Einkünften des Schirmvogtes ^). Wo diese Abgabe statt- fand, ernährten wahrscheinlich die Herren selbst damit ihre Hunde, mit denen an manchen Höfen ein unmäßiger Auf­wand getrieben wurdet; anderswo schickten sie dieselben, wenn sie nicht gebraucht wurden, den Bauern zur Ausfüt­terung zu.

Zuletzt verdient noch unter den zufälligen Abgaben der Bauern die sogenannte Ober- oder Auerpacht Erwäh­nung, welche jedoch nichts Anderes war, wie eine jährliche Leistung verschuldeter Bauern an die Gläubiger, welche sie auf ihre Hufen nahmen, und die mit Abtragung der Schul­den wieder wegfiel ^). Im Jahre-1200 machte ein Ritter von Blumenthal ungerechte Ansprüche auf Overpacht (Ueberpacht) aus den dem Johanniter-Orden zugehörigen Ländereien zu BlumeMhal in der Prignitz °). Die Bauern mogten Anleihen bei ihm gemacht, doch der Orden die Uebernahme von Lasten davon auf seine Grundstücke nicht genehmigt haben; Schiedsrichter sprachen sie Ihm ab. Im Landbuche wird bei dem Dorfe Zerrenthin die Bemerkung gemacht, daß hier früher 3 Scheffel mid.1) Faß sogenannte Overpacht gegeben scyen, welche Abgabe zur Zeit nicht mehr

1) Wohlbrück a. a. O. S. 265. Locl. Mpl. IVIeZ-ip. eol. 217.

2) Gercken'ö IHügrn. mard». Thl- 111, S, 4.

3) Wohlbrück a. a. O.

-1) Wohlbruck a. a. S.-267.

5) Vgl. Thl. I. S- Ivb.