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schon sehr leicht erkennen, nur im Einzelnen bleibt es bisweilen zweifelhaft, welchen von den obigen Namen diese oder jene Kossäten heute verdienten. Unter eigentlichen Kossäten im heutigen Sinne können wir nur diejenigen Landwirthe verstehen, welche ein Ackerwcrk besitzen, was zu klein ist, um Wagendienste davon zu leisten, dennoch aber mehr einträgt, wie der Kossät zu seinem Unterhalt bedarf, washalb er davon Zins und andere Abgaben entrichten und Handdienste leisten muß.. Die Büdner und Käthner nahmen größtentheils wohl erst in späterer Zeit ihren Ursprung; wenigstens sind Personen dieses Verhältnisses im Landbuche von 1375 nicht bestimmt zu erkennen. Dagegen treten Hausleute und Einlieger deutlich hervor, worunter wir solche Personen des Bauernstandes verstehen, die nur Woh« nungen ohne Ackerland, bisweilen mit ganz kleinen Gärten oder Worthen besaßen, wovon die erstem gewöhnlich bloß Dienste, die letztem sehr geringe Abgaben leisteten.
Unter den märkischen Kossäten erkennt man zuerst solche, die der ersten Klasse angehörten, aus einer Urkunde vom Jahre 1247, wonach Albert und Konrad von ^ Vaken zu Nahrstädt in der Altmark, wo sich noch jetzt neben 14 Bauern 15 Kossäten befinden, 7 Hufen besaßen, voll denen 6 Bauergüter ausmachtcn, die siebente unter Kossäten vertheilt war, welche davon zusammen so viel, wie die Bauern von einer jeden zu entrichten hatten *). Das Landbuch erwähnt der Kossäten in diesem Dorfe gar nicht. Nach demselben lassen sich aber andere Kossäten mit Sicherheit als Landwirthe an den Kornabgaben erkennen, welche sie zu entrichten hatten. In der Altmark hatten Kossäten zu Riebau 15 Scheffel nebst einigen Hühnern, Kossäten zu Stappenbeck bis 16 Scheffel und daneben bis
I) Vgl. Thl. 1. S. 128. Note 1.