4 Schilling Haares Geld abzugcben'), und auch in der Ukermark gab es solche, auf Kornpacht gesetzte Kossäten, wie zu Krewitz, wo sie 9 Scheffel Rocken, Gerste und Hafer entrichten mußten'). Selten wurde zwar Brodtkorn, sondern gewöhnlich nur Gerste oder Hafer von den Kossäten gefordert, aber die Erübrigung von jährlichen 16 Scheffeln neben baaren Geldabgabcn, erforderte doch wenigstens ein noch einmal so viel cintrageudes Ackerwerk. Im Havel- Lande sondern sich einige Kossäten durch die Höhe ihrer Abgaben so sehr auffallend von andern ab, daß auch hier nur die Annahme gelten kann, sie scyen im Besitze bedeutender Ackerwcrke gewesen. Dies war z. B. zu Eichow der Fall, welches noch 3 Ganzkossäten enthält, und nach dem Landbuche 5 hatte, deren erster 15 Schillinge, der zweite 11 Schilling« und 6 Hühner, der dritte 8 Schillinge und- 24 Hühner, ein vierter 6 Schillinge, einen Scheffel ' Mohn und 30 Hühner, ein fünfter eben so viel Hühner nebst 5 Schillingen entrichtete^). Fast eben so beträchtliche Abgaben von Kossäten findet man im Barnim, worin z. B. zu Mehrow das Landbuch 3 Personen mit diesem Gesammt- Namen bezeichnet, von denen einer 8, der andere 7, der dritte nur 1 Schilling und 3 Hühner zu entrichten halte*). Der letzte war wohl nur ein Einlieger, wahrend die erstem diejenigen Ländereien besitzen mogten, die der jetzt zu Mehrow befindliche Ganzkossäte inne hat. Denn Vereinigung von mehreren Koffätcnstellen fand schon nach dem Land- Buche an manchen Orten Statt, wie zu Selbelang im Havellande, wo die 9 Kossäten jeder zwei frühere Kossäten- Stellen inne hatten, da es vormals 18 in dem Dorfe gab.
1) Landbuch S. 210. 2l7.
2) Landbuch S. 27.
3) Landbuch S. 109.
-1) Landbuch S. 71.