zusammen eine Abgabe von 255 Hühnernund zu Krcwi; waren gegen Kornabgaben sogar sechs Hufen an Kossäten überlassen ").
Diese Kossäten entrichteten ihre Abgaben nie den Bau» ern des Dorfes, worin sie ansäßig waren, sondem immer dein Grundherrn, befanden sich daher in gar keiner Abhängigkeit von den erstem, und waren wohl in gleichem Verhältnisse, wie sie, dem Schulzen unterworfen." 'Hieraus schließen wir, baß sie entweder gleich bei der ersten Einrichtung der Dörfer mit angesetzt, oder daß später er. lcdigte Bauerstellen ihnen eingeräumt worden sind: denn nur in diesen beiden Fällen war die Unabhängigkeit von den Baucm möglich, wodurch sich Kossäten der oben er- . wähnten Art von den übrigen unterscheiden. In vielen Dörfern waren gar keine, in den meisten nur wenig solche Kossäten vorhanden; erst in neuerer Zeit hat sich ihre Anzahl bedeutend vermehrt, indem Bauergüter gctheilt und ihnen eingeräumt, und ganze Bauerdörfer in Kossätendörfer umgeschaffen wurden. 'Von solchen Kossäten, die als bloße Ackerslcute zu betrachten sind, ganz bewohnte Dörfer gab es im Jahre 1375 noch sehr selten. Ihre oben bei den einzelnen Orten erwähnten Abgaben waren zugleich Zins und Zehent in einer Summe. Von den vielen Hühnern, die sie an manchen Orten abzuliefern hatten, war eines von jedem Kothen das dem Zehent angehörige Rauchhuhn, was im Landbuche häufig mit den übrigen zusammen geworfen, doch bisweilen auch, wie bei dem Ukermarkischen Dorfe Schönfeld, von ihnen getrennt erwähnt wird. Hühner, welche in den herrschaftlichen Küchen in großer Anzahl igebraucht wurden, konnten die Kossäten am Leichtesten bei kleinen
1) Landbuch S- 158.
2) Landbuch S. 27.