gemein der Gmirdherrschaft, im Lande Teltow dagegen wohl der größere Thcil der darui befindlichen Käthner dieselben den Bauern. So gab cs in Ctansdvrf 10 Koffäkensiellen, 'die den Bauern 8 Pfennige zahlen mußten'). In Rotzis waren 8 Kossäten, die jeder den Bauern 1 Schilling, das Rauchhuhtt aber den Edlen von Stiken zu liefern hat ten °). Dieselbe Abgabe entrichteten den Bauern 10 Kos säten der Dörfer Schenkendorf, Klein-Ziethen und Nudow, 18 in Günsdorf, 7 in Lichtcnrode, 4 in Lankwitz und 33 in Groß-Machenow?). 8 Kossäten im Dorfe Groß-Kinitz waren dem hiesige»» Schulze« ihre Abgaben zu leisten verpflichtet *), und von den 8 Schillingen, welche die Kossäten in Richsdorf zusammen entrichteten, hatten die Bauern 8 Pfennige, der Schulze 2 Schilling, der Johanniterordcns- Komthur, dem das Dorf aUgchörte, 5^ Schilling °). In wenigem Teltowschen Dörfern wird erwähnt, baß der Grundeigenthümer zur Einnahme der Abgaben von Kossäten berechtigt war, was bei der Klasse von Kossäten, die wir hier betrachten, auch nur dann der Fall ftyn konnte, wenn dieselben auf Hufen ansäßig waren, die jener selbst an seinem Hofe bewirthschaftetc °); wenn nicht, so saßen sie auf den Hufeit der Bauern, und Ware»» dann diesen
1) Landbuch S. 58. ^
2) Landbuch^G. 52.
3) Landbnch S. 53. 54. 55. 57. 61. 67.
4) Landbuch S. 60.
5) Landbnch S. 61. ^
L) So heißt «s von dm beiden Gutsbesitzern Ward enberg und Duseken zu Pankow: srint XXII. t^u'iliUct -a>Inir
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X1U. ack «UV», Ousel^eu rosickuqs. Landbuch S. "I.
Nach einer alten, von Wohlbrück (Thl. I. S. 289. N. 2.) mit' getheilten Nachricht, waren die Kossäten stets Dem zu Leistungen verbunden, von welchem sie ibren Besitz batten.