Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
263
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Zuletzt sind noch die Fischer und Krüger als Leut« die­ses Standes zu erwähnen. Wenn cs gleich Fälle giebt, daß Bauern bedeutende Fischereien gepachtet hatten und solche selbst übten, »nid daß Klüger Hufen besaßen, so sind diese doch nur selten, während beide im Allgemeinen zum Koffätenstande gehörten. Es gab für sie die paßlichcre Bezeichnung nach ihren» Haupmahrungszwcige, und darum werden sie selten Kossäten genannt; doch geschah Dies in einzelnen Fällen. So sagt das Landbuch, in dem Dorfe Göttin befänden sich 10 Kossätenhauscr, von denen zedcs 1 Schilling und 1 Huhn gäbe, und ein Schulze, der 6^ Pfund Wasserpacht zahle, weiter gab es in dem Dorfe keine Bewohner'), worin noch jetzt 10 Feuerstellcn befindlich, und Fischer die Bewoh« er sind. Das Landbuch trennt bei diesem Dorfe, wie es sonst nicht zu thun pflegt, die Abgabe, welche für den Ko­then mit der Worth, und die, welche für die Fischcreige- rechtigkeit gezahlt wurde. Der Schulze hatte sie im Na­men der Kossätengemeinde, zu der er selbst gehörte, gepach­tet; daß er sie aber allein geübt und allein jene hohe Abgabe gezahlt habe, ist nicht glaublich. Es sind mehrere solche Fischerdörfer bekannt, wobei es keine Hufen gab, die aber doch etwas Ackerland und bisweilen freie Viehweide»» besaßen, Fischerei und gewöhnlich auch Bienenzucht trieben. So »var es iin Teltow bei den Dörfern Schmöckwitz und . Zeuthen der Fall, von denen ersteres mit 15 Kathen ver­sehen »var. Ihre Bewohner zahlten sehr bedeutende Abga­ben im baarem Gelbe für die Fischerei mit Netzen rc.', die man Kahn;ins (e.incrms) nannte, imgleichen für einen Fischkasten (LurFnstmii), und für deir Acker. Jedes hatte einen Schulzen, der, vereint mit einigen andern Be­wohnern seines Dorfes, das Recht der wilden Bienenzucht in benachbarten Wäldern gegen eine gewisse Abgabe an

1) Landbuch S. Ilv.