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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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so verschieden, wie in den übrigen Fischerdörfern, und es läßt sich daher keine allgemeine Annahme davon machen. Nach dem Landbuche wurden im Kietz bei KLpnick dem Markgrafen von jedem der 24 darin enthaltenen Hauser 15 Pfennige in vier Terminen gezahlt; doch diese war nur die Kossätenabgabe, womit wohl eine geringe Fischereige­rechtigkeit mit den kleinen Netzen, welche Kietzer (Ketscher) genannt wurden, verbunden war, die Fischerei mit großen Netzen, die Fischkasten, Wehren und der Aalfang waren be­sonders, und um sehr hohen Preis verpachtet'). Der Kietz bei dem Dorfe Groben im Teltow gab im Ganzen 18 Schil­linge^), die Kietzer zu Potsdam gaben 24 Schillinge, die 25 Kietzerwohnungen zu Spandow gaben so hohe Abgabe, wie die bei Köpnick^). Vom Kietz zu Wriezen wird im Landbuche nur erwähnt, daß der Schulze zwei Mal im Jahre dem Markgrafen 10 Groschen zahle»). Nach einer spätem Urkunde gab jedoch nicht allein der Schulze auf Walpurgis und Martini diese hohe Abgabe, sondern auch jeder andere Kietzer jährlich 12 Groschen. Außerdem ge­bührte dem Markgrafen ein Antheil an den Fischen, welche sie fingen beim Ziehen der großen Netze, und die sogenann­ten Herrenfische, Lachse und Stöhre°), mußten nach Berlin, der damaligen Residenz, abgeliefert werden, doch gegen eine herkömmliche Gratifikation. Auch wenn der

1) Landbuch S. 22.

2) Landbuch S. 67.

3) Landbuch S. 24.

4) Landbuch S. 32.

ü) Diese Fische mußten noch um die Mitte des Ißten Jahr- Hunderts in der Mark Brandenburg an die königliche Küche abge­liefert werden; sie gehörten auch in den Nachbarländern bis in hie neueste Zeit zu den landesherrlichen Vorrechten.