versehenNachdem die Markgrafen nicht mehr zu Ta», grrmünde ihren Sitz hatten, konnten ihnen diese Dienste nicht mehr in dieser Art nützlich werden. Sie wurden daher dahin verwandelt, daß die Fischer gewisse Zeit auf dem Schlosse dir Gemächer ;u reinigen oder Gefangene daselbst zu bewachen hatten'). Noch anderer Art war brr Dienst, den die Fischer zu Gchelldorf zu leisten hatten. Sie mußten nämlich dem Markgrafen Brennholz schlagen, vermuth- >lich dasjenige, was dir Karldaurr nach Tangermünde fiihrten »).
Weiter findet sich keine Abgabe oder Leistung die den Fischern vbgelegeir hätten. Wurde Bede von ihnen gefordert, so entrichteten sie dieselbe ohne Zweifel als Kossäten nach dein Werthe ihres beweglichen Vermögens, lieber das Verhältniß der Schulzen besitzen wir keine bestimmte Nachrichten. Von Abgabcnfreiheit derselben findet sich weder im Landbuche noch in andern bekannten märkisci-en Urkunden eine Spur; und zu Karlbau gab es, wenigstens in späterer Zeit, kein eigentliches Schulzengehöft. Alte Bewoh. ner des Dorfes waren in Bezug auf Abgaben lind Dienst- Pflichtigkeit einander gleich, die Verwaltung des Schulzen- Amtes ließen sie sich umgehen, und der jedesmalige Inhaber desselben genoß dieserhalb in der erwähnten Beziehung keinen Vorzug*). Nach Wohlbrück hatten jedoch auch Fischerdörfer förmliche „kehnschulzen, die etwas größere Fischerrigercchtigkeit, als die übrigen Fischer hatten, weder
1) — lencntur Domino etism sä »eruitium viäclicet ss- »nm cum ksmiii» z>er Aäbesm trsnsvelienäo, guotiescun^uo o^>- portunum kuerit er II»na sä coguiuam in ezztro Irsn-velienä» s>ee ^Ibeam, et c^uum «unt in »ervitio Domini tune äe csstro ministrsntur ei, cibsris et potu». Landbuch S. 296.
2) Beckmann's Beschr. Lhl. V. B. 1. K. Vt. Sp. 34.
3) Landbuch S. 295.
4) Beckmann a. a. O.
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