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rin kehnpferd hielten, noch Zins zahlten und Leute von auS» gezeichneter Freiheit gewesen seyn würden, wenn sie nicht zu einer mäßigen Lehnwarc verpflichtet gewesen wären." Gewiß beruht dieser Ausspruch auf ungebruckten Urkunden die lins der geehrte Geschichtsforscher hoffentlich nicht lange mehr vorcnthalten wird.
Unter den Kossäten verdienen zuletzt noch die Krüger Erwähnung: denn gab es gleich mehrere Fälle, daß Krüger Inhaber von einer oder mehreren Hufen und damit zugleich Bauern waren, so gehört dieses doch zu den Ausnahmen, die durch besondere Umstände herbeigeführt wurden. Nicht in jedem Dorfe befand sich ein Krüger, sondern wie es noch jetzt der Fall ist, lvaren in manchen Dörfern mehrere Krüger, wie deren sich damals wie heute, im Dorfe Dürotz bei Spandow drei befanden, in den meisten war einer, in vielen Dörfern gar kein Krug vorhanden. Die Abgaben der Krüger in Bezug auf das Krugrecht sieht man sehr verschieben. Manche Krüge waren ganz frei, indem sie entweder nicht mehr cintrugrn, wie grade zu ihrem Bestehen nothwendig war, zu einem freien Besitze er. kauft waren, oder auch dem Schulzen angehörten, und zu seinem Vortheile verwaltet wurden. Es gehören hieher die Krüge zu Deutsch-Bork in der Zauche, zu Schwanebek, Markau, Bagow, Briest, Grabow, Ketzür und Markau im Havellande, Groben im Teltow und andere'). Von andern Krügen wurden sehr geringe jährliche Abgaben entrichtet, an einigen Orten aber so bedeutende, daß sie sich hie und da nahe an 100 Groschen beliefen. Bisweilen bestanden auch die Abgaben der Krüger nicht in baaren Zahlungen, sondern in Lieferungen z. B. von dünnem Bier oder Kofent und von der Seihe oder Träber, was der Krug zu
1) Landbuch S. 1Z9. 112. 118. 122. 124.