Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
272
Einzelbild herunterladen

272

vielen Dörfern von dem Krüger entrichtet wurden, ihm gleichfalls nur in der Eigenschaft eines Kossäten obgele« gen haben.

So herrschte im Banernstande, dessen besondere Klas­sen wir hier durchgangen sind, in Bezug auf die Ver» niögensumskände derselben die größte Verschiedenheit. Welch ein entschiedenes Übergewicht mußte der reiche Lehnschulze mit seinem Freigut von vielen Hufen, wozu oft noch be­deutende Nebenbesitzungen kamen*), über den armen Kos. säten ausüben/ der gegen bloße Dienste ein ärmliches Un­terkommen batte, oder von einem unergiebigen Besitze jenem noch ein Huhn oder einige Pfennige entrichten mußte! In Bezug a«f persönliche Freiheit vereinigte jedoch oft ein und dasselbe Verhältniß die verschiedenartigen Bewohner eines Dorfes, obgleich sich auch in Betreff der Freiheit oder Unfrei­heit des Bauernstandes, wie in der ganzen Mark überhaupt, so auch in manchen einzelnen Dörfern Verschiedenheiten zei­gen, die größtentheils an ursprüngliche Nationalverschieden­heit der Bewohner der Mark Brandenburg zu knüpfen sind.

Die

1) Es finden stch im Lattdbuche häufig Besitzungen der Schul­zen außer ihrem Lehngut«, und nicht selten auch ai^erhqlh dtS Dorfes, worin sie das Schulzenamt besaßen. Die Schulzen von Goltz hatten in diesem Dorfe als Schulzen 4, außerdem aber 12 Husen; auch gehörte ihnen eine Einnahme von S Stücken im Dorfe Schönebeck an. Landbuch S. 99. 106. Der Schulze zu Czestvrv hatte in Wustermark von einer Bauerstellt ^ Wiuspel Ha­fer, von einer andern 18 Scheffel Rocken und 6 Scheffel Gerste einzunehmen. Landbuch S. 120. Der Schulze von Melwendorf besaß in diesem eingegangenen Orte die Pacht von 12 Husen. Landbuch S. 55. Von 3 Hufen zu Neuendorf bei Brück hatte der Schizlze von Michendorf Zins und Pacht einzunehmen, und er war also der Eigenthümer dieses BaurrguteS. Land buch S. 138.