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vielen Dörfern von dem Krüger entrichtet wurden, ihm gleichfalls nur in der Eigenschaft eines Kossäten obgele« gen haben. —
So herrschte im Banernstande, dessen besondere Klassen wir hier durchgangen sind, in Bezug auf die Ver» niögensumskände derselben die größte Verschiedenheit. Welch ein entschiedenes Übergewicht mußte der reiche Lehnschulze mit seinem Freigut von vielen Hufen, wozu oft noch bedeutende Nebenbesitzungen kamen*), über den armen Kos. säten ausüben/ der gegen bloße Dienste ein ärmliches Unterkommen batte, oder von einem unergiebigen Besitze jenem noch ein Huhn oder einige Pfennige entrichten mußte! In Bezug a«f persönliche Freiheit vereinigte jedoch oft ein und dasselbe Verhältniß die verschiedenartigen Bewohner eines Dorfes, obgleich sich auch in Betreff der Freiheit oder Unfreiheit des Bauernstandes, wie in der ganzen Mark überhaupt, so auch in manchen einzelnen Dörfern Verschiedenheiten zeigen, die größtentheils an ursprüngliche Nationalverschiedenheit der Bewohner der Mark Brandenburg zu knüpfen sind.
Die
1) Es finden stch im Lattdbuche häufig Besitzungen der Schulzen außer ihrem Lehngut«, und nicht selten auch ai^erhqlh dtS Dorfes, worin sie das Schulzenamt besaßen. Die Schulzen von Goltz hatten in diesem Dorfe als Schulzen 4, außerdem aber 12 Husen; auch gehörte ihnen eine Einnahme von S Stücken im Dorfe Schönebeck an. Landbuch S. 99. 106. Der Schulze zu Czestvrv hatte in Wustermark von einer Bauerstellt ^ Wiuspel Hafer, von einer andern 18 Scheffel Rocken und 6 Scheffel Gerste einzunehmen. Landbuch S. 120. Der Schulze von Melwendorf besaß in diesem eingegangenen Orte die Pacht von 12 Husen. Landbuch S. 55. Von 3 Hufen zu Neuendorf bei Brück hatte der Schizlze von Michendorf Zins und Pacht einzunehmen, und er war also der Eigenthümer dieses BaurrguteS. Land buch S. 138.