rer in den altern Theilen der Markgrafschaft wenige gege- den, die unter bas Zepter der Markgrafen übcrgegangen waren, und der Allgemeinheit des Verhältnisses, in welches die Markgrafen den hiesigen Bauernstand nach dem Vorbilde des altmärkischen setzten, Abbruch thun konnten. Mit den neuesten Provinzen erhielt aber die Mark einen zahl- reicl-en Vasallenstand, der sich zu den auf seinen Lehngütern wohnhaften Bauern schon in einem festbestimmten, wenngleich Slawischen, von dem sonst in der Mark gebräuchlichen sehr verschiedenen Rechtsverhältnisse befand, und an diesen größeren Lehnsleuten hatte gewiß die Beibehaltung des herkömmlichen Verhältnisses der Bauern in diesen Landen ihre hauptsächlichste Stütze.
Auch in den jüngsten Provinzen der Mark Brandenburg wurden zwar immer noch viele Deutsche Kolonien angelegt, deren Mitglieder vollkommener persönlicher Freiheit genossen, und fehlte cs keineswegs an Slawischen Landleuten, die an derselben Freiheit Theil bekommen hatten; doch scheinen dagegen manche von gutspflichtigen Slawen bewohnte Orte, welche von altersher zum Lehngutc eines Privatmannes gehörten, nach Hrem Uebergange unter markgräfliche Oberherrschaft anfänglich gar keine oder sehr geringe Veränderungen erlitten zu haben. Es blieben die Bewohner, deren Abgaben, Dienste und andere Verhältnisse zum Gutsherrn dieselben, welche sie gewesen waren, wenn auch bisweilen die äußere Gestalt dieser Dörfer durch Ansetzung eines Schulzen verändert werden mogte. In andern Dörfern dieser Art begnügte man sich wenigstens damit, />ie Zahl der Bewohner derselben mit einigen Deutschen Bauern zu vermehren, welche nun neben eigenbehöri« gen Slawen im Besitze ihrer persönlichen Freiheit lebten.
Allmählig aber gingen diese mannigfaltigen bäuerlichen Verhältnisse gewiß vielfach in einander über, und es bildete sich aus der ursprünglichen Verschiedenheit nach «ud