Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
278
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nach durch wechselseitigen Einfluß ein allgemeiner Begriff von dem Rechtsverhältnisse des Bauernstandes/ welches da/ wo Leibeigenschaft das Uebcrgewicht hatte/ eine milde Erb» Unterthänigkeit war. Mit dem allmähligen Verschwinden des Gedächtnisses von der Verschiedenheit der Rechte ein­zelner Bauern oder Dorfschaften/ welches mit der Zeit ge­wiß an vielen Orten eintraf/ war man gezwungen zu all­gemeinen Begriffen über das Verhältnis; des Bauernstandes seine Zuflucht zu nehmen/ die auf alle die Mitglieder des­selben angewcndct werden mußten/ welche ihr Recht auf einen besonderen Vorzug nicht mehr darzuthun vermogtcn. Auf diesem Wege scheint sich in der Ukermark/ dem Lande Lebus und in der Neumark die Ansicht/ daß ein Bauer im Ganzen keiner vollkommenen Freiheit genieße/ sondern in einem gewissen Grade gutspfljchtig sey/ im Laufe der Zeit mehr und mehr verbreitet zu haben/ und gewiß öfters zum Schaden solcher Bauern/ die ursprünglich jene Freiheit be­saßen; während umgekehrt in den übrigen Theilen der /Markgrafschaft durch die große Ueberzahl persönlich freier Bauern hier die Ansicht von einer vollständigen Freiheit des Bauernstandes überhaupt geltend wurde/ die selbst den geringen Ausnahmen/ die es hievon etwa gab/ zu Gute ^ kommen mußte.

Was über das Verhältnis! der märkischen Bauern zu ihren Gütern aus früher Zeit bekannt ist/ beschrankt sich gänzlich auf Erb- oder Eigenthuinsbauern/ wonach man annehmcn niögte/ es habe damals der ganze Bauernstand auch aus solchen Personen bestanden. Doch tritt mit der neuern Zeit eine zu große Verschiedenheit dieses Verhält­nisses hervor/ als daß man sie nicht als beruhend auf alter Einrichtung und davon herstammend zu betrachten hätte. Es hat die Lage der Bauern zwar in neuerer Zeit selbst/ namentlich während des 30 jährigen Krieges/ große Veränderungen erlitten; doch dem ist jene Verschiedenheit