Kirchliche Verhältnisse.
1. Kirchliche Eittcheilmig.
Gebiet der Mark Brandenburg stand um die Mitte dcs i^ktu Jahrhunderts unter drei auswärtigen und drei inländischen Bisthümern, die sich zu Verden, Halberstadt, Kamin, Havelberg, Brandenburg und Lebus befanden. Die 'beiden ersten gehörten zu den acht Episkopalkirchen, welche Karl der Große im Jahre 781, nach Uebcrwältigung der Sachsen, in deren, bis dahin heidnischem Lande errichtete, indem er ihnen genau bestimmte Diöcesen, zur Pflege des Christenthums in denselben, anvertrauteDamals lvurde das Gebiet der nachherigen Nordischen Markgras, schaft bis an die Elbe den Bischöfen von Verden und Hal. berstadt als Diöcesanen untergeordnet, deren jedem, nach der öfters erwähnten Grenzlinie °), die ihre Stiftssprengel schied, ungefähr ein gleicher Lheil dieses Landes zugcwiesen wurde. Ein Grenzstreit, der sich zwischen ihnen um die Mitte des 12ten Jahrhunderrts entspann, ward, unter Kaiser Friedrichs Vermittlung, im Jahre 1160 dadurch bei- gelegt, daß Bischof Ullrich von Halberstadt die Ansprüche,
t) ss A, 781» 1. t. bist. wvll. S6vi s
/ e^> ecliti col. 152.
2' Vgl. Thl. l. S. I'r 17. 21.