Wusterhmtscn in Hohenlöhme im Teltow Ackerwerke vo,r «Hk Hufen. Im Jahre 1237 wurde festgesetzt, daß jedem Pfarrer an den Kirchen, welche nach diesem Jahre in den neuen Landen der Markgrafschaft errichtet werden würden, vier Dotalhufen beigelegt werden sollten'), und eben so viel Hufen erhielten die unter markgräflicher Herrschaft im Lande Lebus angelegten Pfarren *).> In den neuen Landen, stieg anch die Zahl dieser Hufen in einzelnen Fällen noch bedeutend höher, z. B. zu Oderberg, wo der Pfarrer zwölf Hufen befaßt). Diese Pfarrlandereien waren nicht immer auf der Feldmark des Ottes gelegen, wo die Kirche stand, sondern bisweilen in nahe benachbarten Feldmarken, wie für die Pfarre zu Oderberg in der Feldmack des Dorfes Neuenborf und für Goliz im Havellande in der Feldmark Wachow's. Auch bewirtschafteten die Prediger nicht immer ihre Hufen selbst, sondern diese waren oft ganz, oft teilweise verpachtet, und sonst hielten sich die Geistlichen nicht selten darin einen Kolonus ch. Stets waren aber alle diese Pfarrhufe» von sämmtlichen Abgaben und andern Lasten bäuerlicher Grundstücke, selbst von aller Bede frei"), und die Vererbpachtung derselben hob diese Freiheit nicht auf.
Vom Zehent hatten die Pfarrer wenigstens in den alte» Landen der Markgrafschaft immer den dritten Th.il, der auch die 'l'ricosinm genannt wird«), und als im
1) Gcrcken'S Stiftshist. v. Brand- S. 449.
2) Wvhlbrück's G,sch. d chein. Visth. Ledus Tbl, I. S, 399,
3) Gerckcn's Loel Ochl. Rn. I» ^>. 40?.
4) Wohlbräck a. a. O. S. 39l.
5) G treten'S 6o-I, Och! Nr. 3'. I, z>.?446,
ü) Es zeigen Dies neben vielen Andeutungen drei llrkiindeu in O«rcken'S Eliftshistorie S, 39V. 579. u. b. Buch bei tz a. a, V, S. 96.