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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
604
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ficher senn, und für dies« Kostm, so wie für diejevigm, welche die Ervbenmg gemacht habe, gebühre ihm jene ' Schabloshalnmg. Die von chm eroberten und bekehrten Gebiete wären vorher keiner bischöflichen Gewalt umerwor« fen gewesen, könnten also auch nicht dem Brandenburgschen Bisthume in Bezug auf die daraus durch die Anstrengung des Markgrafen erwachsenden Einkünfte angehören müssen.

Der Bischof von Brandenburg erhob indessen häufig Klagen hierüber vor dem Stuhle des Pabstes. Dieser sandte Vermittler zur Vergleichung des Streites, die öfters unverrichteter Sache zurüttk,Helen, doch immer durch neue r Gesandte «fetzt wurden. Al brecht ll starb unterdeß, und schon hatten eine geraume Zeit seine anfangs «i mündigen ^ Söhne die Herrschaft über die Mark geführt, da endlich im § Jahre l2",7 ein Vertrag stoischen ihnen und dem Bisrhume zu Stande kam, der über bk ganz, Zchenchebunq des in der Markgraftchaft gelegen« Theiles der Brandcnbnrgschen Ditees« .

näher verfügte. In demftlben erkannt« die Mattgrafen an, daß das Eigenthum über alle Zehnten, in alten und neu« fanden, dem Bisch »me angeh-re, dir Geistlichen aber, daß der > GninH derselben billig den Markgrafen des Hauses Ballenstädr, den Eroberern bitter Gebiete, zukomme, und ihnen daraus zufiießen müsse, nur «mt Ausnahme der eigenen Gäter des Bisthnmes und der Pfarr« und Kollegial «Kirchen. Rach dem Aussterben ihres Geschlechtes müsse aber dies Recht an das Bischmn zurüttfallm, bis dahin denkst Iben, zum Zeichen des Anerkenntnisses seines Eigenthumes, von zebrr Huf« eine jährliche Abgabe von .l Pfennigen von dem Zkhenttmpfänarr gezahltund außerdem dem Vischum«

l) Noch eine Urkunde vom Jahre l^Ä erwähnt dieser Abgabe den Bstvof Brandenburg. berstlbn, bberNifit biestr dem Atoßer <kdeem da« ^«oenkhu», von genesen Zehnten, »norm er lagt: .irdoexvrrt« oena« jo» in z-ersiei»» «1« ie»i, , not»»» zrvtuiti»