«töttts der Mitglieder desselben zum Heil der Seele theil- i»ft zu werben. Selbst ein Bischof bewog im 12ten Jahr- Hlmdett seine Kathedralkirche nur durch Geschenke dazu, stm und semer Vorgänger Gedächtnis, zu feiern >), und die Markgrafen erreichten nur dadurch die Anordnung des Gebetes für ihr Seelenheil im Umfange ihrer ganzen Herrschaft, daß sie die Bischöfe durch Geschenke zur Emphelung desselben an den ihnen untergebenen Klerus bewogen 2 ), dann aber jedes der dazu nicht gehörigen Stifter noch durch besondere Wohlthaten zu diesem frommen Dienste verpflichteten. Wen, cs irgend seine Vermögensumsiande gestatte- . ren, ahmte hierin der reichere Edle den Markgrafen so weit nach, daß er wenigstens einem Stifte sein Andenken durch Schenkungen unvergeßlich zu machen suchte. Oft ward auch auf diese Weise für das Heil der Seele theurer Todten von den Hinterbliebenen gesorgt, wenn jene diese Sorge bei ihren Lebzeiten unterlasse» hatten. Sonst bemühte sich ein Jeder, wenn er hoch bejahrt war, und sein herannahcndes Ende fühlte, bisweilen noch auf denr Sterbebette, der Geistlichkeit ein größestmögliches Geschenk dar- zubrmgen, über dessen Verwendung es den Schenkern er« laobt war, zugleich nähere Anordnungen zu treffen.
Unter dm verschiedenartigsten Nebenabsichten und Bedingungen wurden daher fass in jedem Jahre alle Stifter der Mark Brandenburg an ihren Gütern vermehrt. Jene Bedinguugen aber fehlten selten. So restgnirte der Burg- Graf Eigfried das Dorf Reinoldsiorf an die Markgrafen zu Gunsten des Brandenburgfchen Kapitels, damit ein Drittheil der daraus zu ziehenden Einkünfte für Kirchen- Lichter, zwei Dritcheile zur Vermehrung der domherrlichen
1) Bttchholtz a. a. O. S- 97. 106.
2) Buchholtz a. a. O. S. 14.
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