Heft 
Band 23
Seite
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118 Otis 23(2016) kann derzeit bestätigt werden. Die Meidung von Nahrungsgebieten, wenn Brutplätze von Seeadlern im unmittelbaren Umfeld der Nahrungsgebiete bzw. in den Flugkorridoren der Schwarzstörche liegen, ist ebenfalls möglich. Durch ein verändertes Freizeitverhalten der Bevölkerung werden die damit verbundenen Betä­tigungen zunehmend in sensible Gebiete verlagert. Oftmals werden aus Unkenntnis oder Desinteresse Bereiche für die Freizeitgestaltung genutzt, die für hochsensible und/oder seltene Arten als Rückzugs­gebiete geschützt sind. Hier sind vor allem der indi­viduelle Kahn- und Paddelbootverkehr außerhalb der zur Befahrung freigegebenen Gewässerabschnit­te zu nennen. Leider ist auch eine Gefährdung von Brutplät­zen durch Kartierungsarbeiten festzustellen. Zu­nehmend werden für die verschiedensten Vorhaben ortsunkundige Gutachter beauftragt. Diese Kartie­rungen werden zunehmend zu kritischen Zeiten in sensiblen Bereichen durchgeführt. Oft erfolgt keine Rücksprache mit dem jeweils zuständigen Horstbe­treuer. Dies führt unweigerlich zu Konfliktsituatio­nen. Hier leidet nicht nur der Schwarzstorch unter den regelmäßigen Begehungen. 7 Schutzmaßnahmen Eine maximal mögliche Beruhigung des Nestumfel­des während der gesamten Brutsaison von März bis September ist nach wie vor die Basis für erfolgreiches Brüten. Das ließe sich mit dem entsprechenden Wil­len aller Flächennutzer relativ einfach umsetzen. Da die Gebietsstrukturen des Spreewaldes und seiner Randbereiche nach wie vor dem Schwarzstorch zu­sagen, sind die aktuell rückläufigen Bestandszahlen hauptsächlich auf die unter Punkt 6 genannten Stör­faktoren zurückzuführen. Zunehmend treten durch die Verlagerung der Brutplätze aus den ehemaligen Kerngebieten in die Randbereiche des UGs weitere, den Bruterfolg gefährdende Ursachen in Erscheinung. Der Ausbau der Windenergie führt zu Zerschnei­dungen der Landschaft. Die Genehmigungen für Neubau und Modernisierung von Windkraftanlagen sollten entsprechend den Abstandsempfehlungen der L änderarbeitsgemeinschaft der V ogelschutzwarten (Neues Helgoländer Papier) erfolgen. Die erforder­lichen naturschutzfachlichen Gutachten müssen von unabhängigen Personen mit speziellen Artkenntnis­sen über einen mehrjährigen Zeitraum erstellt wer­den. Vor allem der Freihaltung von nachgewiesenen Flugkorridoren muss mehr Beachtung geschenkt werden.Die aktuell gehandhabten Mindeststandards für Gutachten und Gutachter sind unzureichend und müssen überarbeitet und vereinheitlicht werden. Den Forstbehörden kommt im Rahmen ihrer ge­setzlichen Aufgaben eine besondere Verantwortung bei der Sensibilisierung von Waldbesitzern zu, auf deren Flächen sich Neststandorte geschützter Vogel­arten befinden. Die im UG wirtschaftende Landes­waldoberförsterei Lübben hat den Schwarzstorch als Leitart naturschutzfachlichen Handelns ausgewie­sen. Hier muss in Vorbildfunktion versucht werden, das Wirtschaften der Lebensweise des Schwarz­storches anzupassen. Nutzungen sollten so organi­siert und durchgeführt werden, dass ab ca. Anfang März größtmögliche Ruhe auch im erweiterten Horst­umfeld(Waldkomplex) herrscht. Die freiwillige Selbstverpflichtung, in mehrschichtigen Waldbe­ständen die Nutzung im Zeitraum vom 15.4. bis 15. 6. ruhen zu lassen, ist ein Schritt in diese Richtung. Die jagdliche Ausrichtung auf den Flächen der Landesforstverwaltung erfolgt verstärkt nach öko­logischen Gesichtspunkten. Das jagdliche Haupt­augenmerk liegt in vielen Bereichen des UG auf der Anpassung des verbeißenden Schalenwildbe­stands an waldverträgliche Wilddichten. Es sollte die gesetzliche Schonzeit für diese Wildarten mit einer grundsätzlichen Jagdruhe bis Ende April in aktuellen und potentiellen Brutplätzen verbunden werden. Kirrungen bei der Jagd auf Schwarzwild sollten ab Februar in Waldgebieten mit Brutplätzen seltener Arten unterbleiben. Die Jagd im März /April sollte nur in Gebieten mit zu erwartenden Schwarz­wildschäden erfolgen. Wenn ab Mai verbeißendes Schalenwild wieder bejagt werden kann, sollte ein freiwilliger Mindestabstand von 500 m zu Brut­plätzen eingehalten werden. Da die Landesforstver­waltung über einen größeren Flächenpool verfügt, dürften keine Probleme durch Verlagerungen der Jagd in weniger sensible Jagdbezirke bis in den Mo­nat August entstehen.