118 Otis 23(2016) kann derzeit bestätigt werden. Die Meidung von Nahrungsgebieten, wenn Brutplätze von Seeadlern im unmittelbaren Umfeld der Nahrungsgebiete bzw. in den Flugkorridoren der Schwarzstörche liegen, ist ebenfalls möglich. Durch ein verändertes Freizeitverhalten der Bevölkerung werden die damit verbundenen Betätigungen zunehmend in sensible Gebiete verlagert. Oftmals werden aus Unkenntnis oder Desinteresse Bereiche für die Freizeitgestaltung genutzt, die für hochsensible und/oder seltene Arten als Rückzugsgebiete geschützt sind. Hier sind vor allem der individuelle Kahn- und Paddelbootverkehr außerhalb der zur Befahrung freigegebenen Gewässerabschnitte zu nennen. Leider ist auch eine Gefährdung von Brutplätzen durch Kartierungsarbeiten festzustellen. Zunehmend werden für die verschiedensten Vorhaben ortsunkundige Gutachter beauftragt. Diese Kartierungen werden zunehmend zu kritischen Zeiten in sensiblen Bereichen durchgeführt. Oft erfolgt keine Rücksprache mit dem jeweils zuständigen Horstbetreuer. Dies führt unweigerlich zu Konfliktsituationen. Hier leidet nicht nur der Schwarzstorch unter den regelmäßigen Begehungen. 7 Schutzmaßnahmen Eine maximal mögliche Beruhigung des Nestumfeldes während der gesamten Brutsaison von März bis September ist nach wie vor die Basis für erfolgreiches Brüten. Das ließe sich mit dem entsprechenden Willen aller Flächennutzer relativ einfach umsetzen. Da die Gebietsstrukturen des Spreewaldes und seiner Randbereiche nach wie vor dem Schwarzstorch zusagen, sind die aktuell rückläufigen Bestandszahlen hauptsächlich auf die unter Punkt 6 genannten Störfaktoren zurückzuführen. Zunehmend treten durch die Verlagerung der Brutplätze aus den ehemaligen Kerngebieten in die Randbereiche des UGs weitere, den Bruterfolg gefährdende Ursachen in Erscheinung. Der Ausbau der Windenergie führt zu Zerschneidungen der Landschaft. Die Genehmigungen für Neubau und Modernisierung von Windkraftanlagen sollten entsprechend den Abstandsempfehlungen der L änderarbeitsgemeinschaft der V ogelschutzwarten („Neues Helgoländer Papier“) erfolgen. Die erforderlichen naturschutzfachlichen Gutachten müssen von unabhängigen Personen mit speziellen Artkenntnissen über einen mehrjährigen Zeitraum erstellt werden. Vor allem der Freihaltung von nachgewiesenen Flugkorridoren muss mehr Beachtung geschenkt werden.Die aktuell gehandhabten Mindeststandards für Gutachten und Gutachter sind unzureichend und müssen überarbeitet und vereinheitlicht werden. Den Forstbehörden kommt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben eine besondere Verantwortung bei der Sensibilisierung von Waldbesitzern zu, auf deren Flächen sich Neststandorte geschützter Vogelarten befinden. Die im UG wirtschaftende Landeswaldoberförsterei Lübben hat den Schwarzstorch als Leitart naturschutzfachlichen Handelns ausgewiesen. Hier muss in Vorbildfunktion versucht werden, das Wirtschaften der Lebensweise des Schwarzstorches anzupassen. Nutzungen sollten so organisiert und durchgeführt werden, dass ab ca. Anfang März größtmögliche Ruhe auch im erweiterten Horstumfeld(Waldkomplex) herrscht. Die freiwillige Selbstverpflichtung, in mehrschichtigen Waldbeständen die Nutzung im Zeitraum vom 15.4. bis 15. 6. ruhen zu lassen, ist ein Schritt in diese Richtung. Die jagdliche Ausrichtung auf den Flächen der Landesforstverwaltung erfolgt verstärkt nach ökologischen Gesichtspunkten. Das jagdliche Hauptaugenmerk liegt in vielen Bereichen des UG auf der Anpassung des verbeißenden Schalenwildbestands an waldverträgliche Wilddichten. Es sollte die gesetzliche Schonzeit für diese Wildarten mit einer grundsätzlichen Jagdruhe bis Ende April in aktuellen und potentiellen Brutplätzen verbunden werden. Kirrungen bei der Jagd auf Schwarzwild sollten ab Februar in Waldgebieten mit Brutplätzen seltener Arten unterbleiben. Die Jagd im März /April sollte nur in Gebieten mit zu erwartenden Schwarzwildschäden erfolgen. Wenn ab Mai verbeißendes Schalenwild wieder bejagt werden kann, sollte ein freiwilliger Mindestabstand von 500 m zu Brutplätzen eingehalten werden. Da die Landesforstverwaltung über einen größeren Flächenpool verfügt, dürften keine Probleme durch Verlagerungen der Jagd in weniger sensible Jagdbezirke bis in den Monat August entstehen.
Heft
Band 23
Seite
118
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