Falkenberg in der Mark.
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nennt, saß Ludwig Sparr auf Hohenfinow und Hans von Uchtenhagen in Freienwalde. Da die Falkenberger Markscheidungen (Grenzen) im Verein mit Holzendorf erwähnt sind, so kann kaum jemand anders als der Besitzer Falkenbergs in Betracht kommen 5 ).
Einen Lehnsbrief ü ) der Holzendorfs über Falkenberg besitzen wir erst aus dem Jahre 1441, gelegentlich der Neubelehnung durch Kurfürst Friedrich Eisenzahn. Dieser kurze Lehnsbrief, in niederdeutscher Sprache abgefaßt, besagt in hochdeutscher Uebersetzung folgendes: Dietrich, Werner und
Kuno, die Holzendorfs genannt, haben empfangen im Dorfe zu Falkenberge Gericht und Dienst, den Krug mit aller Gerechtigkeit und Rauchhühner. Ferner die Gerechtigkeit und Pflege, auf Walpurgistag fallende 3 Schock Groschen und 3 Groschen, ferner auf Johannis 1 Schock, sodann auf Martini 3 Schock und 16 Groschen. Desgleichen eine Tonne Hering und 4 Wispel Roggen, Mühlenpacht und Fischerei. Jn demselben Dorfe hat ihre (der Holzendorf) Mutter 11 Schock zum Leibgedinge (zur Altersversorgung).
Im Jahre 1451 ist nach dem Schoßbuch der Kurmark Dietrich von Holzendorf Gutsherr zu Falkenberg, dessen Feldmark, wie dabei ausdrücklich erwähnt wird, nicht aus Hufen (Ackerland), sondern nur aus Fischerei besteht. Dietrich von Holzendorf geriet 1474 mit dem Kloster Chorin wegen eines größeren Wiesengeländes bei Falkenberg in Streit. Die Entscheidung der landesfürstlichen Räte fiel aber nicht zu seinen Gunsten aus. Trotzdem war er dem Abt Kerstian (Christian) zu Chorin nicht böse, appelliert vielmehr vier Jahre später — am 2. Juni 1478 — an den reichen Klostersäckel, um sich dort Geld (100 Gulden rheinisch) zu borgen. Als Pfand gibt er Chorin einige Zinsen und Renten, die er in Falkenberg einzuziehen hat 6 7 ). Markgraf Johann als Lehnsherr ( gibt wohl seine Zustimmung zu dieser Verpfändung, bestimmt aber, daß die Holzendorfs diese Schuld „so ersten sie können, wieder ablösen“ sollen. Einen weiteren Pump (25 Schock Geld) legt Holzendorf 1483 beim Jungfrauenkloster zu Alt-Friedland an. Auch dafür verpfändet er an die Nonnen Hebungen aus seinem Dorfe Falkenberg 8 ).
2. Die Fischer-Gemeinde.
Im Register des „Churmärk. Landschoßes 1451“ heißt es: „Falkenberg, keine Hufen, sondern Fischerey.“ Ergänzend sagt das „Oberbarn. Kreisrevisionsprotokoll von 1735/37“: Falkenberg ist ein nur von Fischerei, Wiesewachs und Viehzucht lebendes Randdorf, d. h. ein am Rande des Bruches gelegenes Dorf, dessen Grundstücke im Bruche und nicht auf der Höhe liegen. Der Ertrag der Wiesen wird damals auf 675V 2 Fuder Heu angegeben, vorausgesetzt, daß die alljährliche Oderüberschwemmung sich
6 ) Riedel A. XIII. 274 bezw. 275.
e ) ebenda C. I. 246.
7 ) desgl. A. XIII. 295.
®) desgl. A. XII. 459.
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