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Rudolf Schmidt.
Von fischereilichem Interesse ist auch noch der folgende Gemeindebeschluß, der sich in den Schulzenakten findet:
Am 21. März 1840 wurde in versammelter Gemeinde beschlossen, wie die Fischerei gehalten werden soll unter den 25 Fischern.
1. Die Woche 2 mal in Staaken, nach dem die Tage ausgesetzt werden. •
2. Das Gagen und Poltern beim Staaken wird gänzlich untersagt.
3. Das Haamen wird bei 1 Tlr. Strafe untersagt.
4. Das Flaaken bleibt bei Verabredung der Gemeinde.
5. Die Boijacken und Sackfischerei kann nur einer betreiben.
6. Beim Staaken sollen nicht mehr als zwei zusammen staaken.
Wer dieses nicht befolgen tut, verfällt in eine gesetzliche Ordnungsstrafe von 1 Tlr.
V. g. u.
Bochow, Schulze.
Sucrow, Gcrichtsmann. Koehler, Gcrichtsmann.
Mit dei zunehmenden Melioration im Oderbruch und vollends nach Errichtung des Schöpfwerks bei Freienwalde, verschwand die alte Falkenberger Fischerei so gut wie gänzlich. Wohl zugunsten der Dorfinsassen, denn unter der Oderüberschwemmung hatten die Wirtschaften oft so zu leiden, daß sie auf Jahre hinaus verdorben waren. Anno 1806 scheint es ganz besonders schlimm gewesen zu sein, denn es findet sich in den Schulzen- akten noch die Abschrift einer Eingabe an König Friedrich Wilhelm III., in der es heißt:
„Ew Kgl. Majestät würden wir uns nicht erkühnen, so oft wiederholt mit unserer dringenden Bitte allerdemütigst zu Füßen zu legen, wenn unsere Not und Elend uns nicht ganz zu Boden drückte. Die drei Jahr hintereinander erfolgte Ueberschwemmung haben unsern dürftigen Nahrungsstand gänzlich zerrüttet und wir sind so hoch in Schulden dadurch belastet worden, daß wir es nicht übertreiben, wenn wir uns für bettelarm erklären und über lang oder kurz unsere Grundstücke aus Armut verlassen müssen und um die allerhöchste Gnade anzuflehen gedrungen sind, daß, wenn unsere Grundstücke gegen die Ueberschwemmung nicht geschützt werden sollten und könnten, uns Falkenbergern anderswo in Ew. Kgl. Majestät Staaten eine Kolonie zu unserer Existenz allergnädigst anweisen zu lassen.“
Also die Falkenberger gedachten nichts mehr und nichts weniger, als ihr schönes, so herrlich gelegenes Dorf aufzugeben, um sich anderswo anzu- siedeln. Glücklicherweise kam es nicht so weit.
3. Abgaben, Dienste und Lasten.
In dem Holzendorf'sehen Lehnsbriefe vom Jahre 1441 werden uns schon einige der auf den Falkenberger Fischereiwiesen lastenden Abgaben genannt (siehe erstes Kapitel), doch bietet eine genaue Uebersicht erst das