krüger wurden gezwungen, ihr Bier nur noch aus den naheg bgenen Städten zu 'beziehen. So ergings auch dem Falkenberger Krüger — er wurde unter die Obhut der Stadt Neustadt-Eberswalde genommen und mußte von nun ab seil: Bier aus der Stadt holen. Bis zum 30jährigen Kriege ging auch alles seinen geordneten Gang: Falkenberg wurde jahraus jahrein von Eberswalde mit Bier und Branntwein versorgt. Doch den Besitzern des Ritterguts paßte dieser Zustand ganz und gar nicht. Als Adelspersonen stand ihnen auch die Braugerechtigkeit zu und man kann es verstehen, daß sie mit scheelen Augen zusahen, wie ein anderer in ihrem Bezirk den gewinnbringenden Bier- und Branntweinverlag ausübte. Da kamen die Wirren des 30jährigen Krieges gerade recht. Der alte Krug von Falkenberg, der im Jahre 1611 dem Erbkrüger Martin Gutzow gehörte, wurde im 30jährigen Kriege vollständig eingeäschert- Wer sollte ihn wieder aufbaucn? Etwa ein halbes Jahrhundert lag der Falkenberger Krug wüste, der Ausschank wurde von Coethen aus besorgt. Da begann um 1670 die Coethener Gutsherrschaft den Wiederaufbau. Eine Aktennotiz aus dem Jahre 1677 besagt: In Falkenberg ist der Krug vor wenigen Jahren wieder gebauet, aber kein Braugerät darin, der itzige Besitzer kann auch solches wegen Mangel der Mittel nicht anschaffen. Deshalb hat der \on Jena wider die Braukonstitution seine Brauerei von Falkcn- berg nach Coethen, woselbst er seine Wohnung hat, transferieret, damit er solchergestalt sein Bier und Branntwein außer in Falkenberg auch in seinen Dörfern Coethen und Dannenberg ausschenken könne. Als der Landesherr im Jahre 1686 das Brauwesen des Kreises Ober-Barnim durch seine Räte untersuchen ließ, da war für Eberswalde der Krug schon verloren. Coethen machte bereits den Falkenberger Bierverlag als Gewohnheitsrecht geltend, und die kurfürstlichen Räte bestritten ihm dies nicht. Damit war Eberswalde abgetan. Die Stadt wollte aber vor der Hand sich in die neuen Verhältnisse noch nicht schicken. Es begann ein endloser Prozeß, der erst in den 40er Jahren des 18. Jahrhunderts zum Abschluß gelangte. Im Jahre 1735 hatte Tobias Dcgenei den Krug inne, er mußte sein Bier und Branntwein ausschließlich in Coethen holen. Durch Kabinettsorder vom 15. Mai 1745 wurde der „Bierprozeß“ endlich niedergeschlagen und die Krugverlagsgerechtigkeit dem Herrn von Jena zugesprochen.
Der Krugbetrieb wurde von der Gutsherrschaft sehr streng beaufsichtigt und es bestanden verschiedene „Krugbestimmungen“, denen sehr streng nachgelebet werden mußte. Eine dieser Verordnungen aus dem Jahre 1795 lassen wir hier im Wortlaut folgen:
„Da ich erfahren, daß in dem Kruge von Falkenberg so viele Excesse vorfallen und den kgl. Landesgesetzen oft nicht nachgelebet wird, so hat der Schulze daselbst folgendes seiner Gemeinde und dem dortigen Krüger bekannt zu machen:
1. Der Krüger soll und muß im Kruge bei 5 Rthlr. Strafe weder Schlägereien noch Zänkereien dulden, auch muß er nicht