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Rudolf Schmidt.
Tortz) — die Oder, so hier anstößet, wird halb von Falkenberg, halb von dem neumärk. Dorfe Bralitz befischet; alte Herrenwiese; Seezopf, ist ein Futterort; Saßenwall (1819 Sassenwall, gehört zum Kruggut Wurl) gehet an den Seezopf; Hanfländer, Mühlenhof, Ahrland; Schweinebucht, am Wege nach Freienwalde; Schmiedeberg, oberhalb der roten Mühle; Silberberge ; die Bruse (jetzt Partienfließ genannt); Fischcrkaveln; Paschenberg, mit der Carlsburg, zu Coethen gehörig.
Das Vermessungregister von 1778 nennt noch folgende Namen: Hammerfließ (s. Kapitel 6), Tiergarten (47 Morgen groß), Baahrenhorst, Güste- see, der dürre Ort, die Pardune, der tote Fleck, die Dicke (am Oderdamm gelegene Gärten), die Lehmberge an der Hohenfinower Grenze, die Breitke am Freienwalder Wege, der Kienberg, Tobbenbcrg. Tobbenbruch und die Koppel.
Die Gateke (auch Gatke, Jatke und Jakke) ist ein 6 Morgen großes Stück Ackerland, das rechts am Wege von Falkenberg nach Lask’s Papiermühle liegt; und das zusammen mit der bei der Papierfabrik lielegenen Krugwiese im Jahre 1825 für 1000 Taler durch Mich. Wurl vom Rittergut Coethen käuflich erworben wurde. Vorher war es von letzterem dem Kossäten Schulzendorf zur Bewirtschaftung überlassen gewesen.
10. Sagen, Sitten und Bräuche.
Wie in allen Oderbruchdörfern war ehemals auch in Falkenbcrg die Spinnstube vorhanden. Wenn nicht schon früher der alte Brauch Schaden erlitten hatte, so half mit an seinem Untergang die nachfolgende Verordnung, die sehr streng durchgeführt worden sein soll:
Das Spinnen- und Strickengehen, und überhaupt das Herumlaufen zur Abend- und Nachtzeit, sowohl von Kindern als Erwachsenen, ist durch die Landesgesetze schon verboten, und kann und soll auch auf den Adel ich von Jena sehen Gütern nicht gestattet werden. Daher solches hiermit und besonders im Dorfe Falkcnberg verboten wird und haben die Ueber- treter nachdrückliche Strafe zu gewärtigen.
Der Schulze zu Falkenberg hat dieses der Gemeinde bekannt zu machen und muß mit denen Gerichtsmännern dahin sehen und darauf halten, daß dergleichen unterbleibt, widrigenfalls die Herrschaft den Schulzen deshalb zur Verantwortung ziehen wird.
Coethen, den 1. Oktober 1794.
(L. S.)
Adelich von Jena’sche Gerichte.
Palm.
Vom alten, guten Kerbstock haben wir bereits im 3. Kapitel erzählt. Die Bekanntmachungen der Dorfgerichte wurden auf eine Holztafel in der