0, I’niowei 1 ,
,34
Mitglied des Havellandischen, Hauptmaiin Dietlof Heinrich v. Hake auf Flalow, ersetzt. Seit dreihundert Jahren bekleiden die I lakes das Erb- sehenkenaint der Kurmark Brandenburg.
Merkwürdig war die Entwicklung des bäuerlichen Besitzes im Dorfe. Das um 1375 zusammengestellte Handbuch Karls IV. verzeichnet hier 34 abgabepflichtige Hufen. Denn von den 48, in die der Ort geteilt war,' standen 2 abgabefreie dem Pfarrer in Stahnsdorf zu, 12 waren Freihufen im Besitze der v. Quasts. Diese 34 Hufen wurden von mindestens vier bis fünf Bauern bestellt. Nach einem Schoßkataster vom Jahre 1624 war nur noch ein Bauer mit 8 Zinshufen ansäßig. Fast 30 Jahre später, 1652, gehörte nach dtr.i Bericht eines Landreiters „Machenow uffm Sande“ Otto v. Haken zu, dann heißt cs weiter: ,,Kein Bauer oder Kossät darinnen“. So war also in Machnow im Laufe der Jahrhunderte der bäuerliche Besitz durch den ritterlichen vollständig aufgesogen worden.
Damit war die erste Periode Klein-Machnows abgeschlossen. Nicht unerwähnt sei, daß in dem wasserreichen an See und Flüßchen gelegenen Ort schon in dieser ersten Periode eine Wassermühle bestand. In dem ältesten Lehnbrief, der uns erhalten ist, vom 17. Februar 1435, in dem Markgraf Johann als Vertreter seines Vaters die Brüder Otto und Heinrich Hake mit Machnow belehnt, das aber schon ihr verstorbener Vater Hans inne gehabt hatte, in diesem Lehnbrief wird sie bereits erwähnt. Am Ende der Periode im Jahre 1695 wurde laut einer alten Inschrift „diese adlige "Frey- mühle hinwiederum ganz neue aus dem Grunde erbauet, weilen die alte gantz zerfallen“. Der jetzige massive Bau stammt aus dem Jahre 1856.
In dieser Periode tritt ein Vertreter des Geschlechtes der von Hakes in der Landesgeschichte bedeutsam hervor. Am 18. April 1539 versammelte sich im Hause des Erblehnrichters Matthias v. Schwanebeck die Ritterschaft des Teltow und verpflichtete sich durch einen Revers, die reine göttliche Lehre, wie Luther und Melanchthon sie gelehrt, „anzunehmen und standhaft zu bekennen, was auch der gnädige Markgraf über sie beschließe, denn man müsse Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ Das war die Teltower Einigung. Den Revers und ihre Namen darunter schrieben die Ritter auf das leere Blatt hinter der deutschen Hausbibel Matthias v. Schwanebecks. Unter den „Edlen und Junkern“, die sich das Gelöbnis gaben, befand sich auch ein Jochem v. Hake. Sie wurden damit die Schrittmacher des Kurfürsten Joachims II., der bekanntlich am 1. November 1539 aus den Händen des Bischofs Matthias v. Jagow das Abendmahl in beiderlei Gestalt empfing. Mit ihm zugleich trat die Ritterschaft aus dem Teltow zu dem neuen Glauben über. Es wäre übrigens nicht unmöglich, daß der frühe Eintritt der Hakes für den Protestantismus die Uebertragung der besprochenen Sage auf Hake v. Stülpe begünstigt hat.