Heft 
(1919) 27
Seite
19
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Das Meisterbuch der Schneiderzunft von Liebenwalde 19

Die Eintragungen behandeln fast ausnahmslos die Aufnahme eines Schneiders, ab und zu auch mehrerer Schneider, in die Meister­liste. Nur zwei Eintragungen beziehen sich auf den vollzogenen, aber bald darauf wieder rückgängig gemachten Austritt eines Meisters aus der Zunit.!) Eine Eintragung befasst sich mit der Absicht eines Meisters, sich in einem nicht zum Bereiche der Schneiderzunft von Liebenwalde gehörigen Orte niederzulassen.?)

Auf ein besonderes, neben der Meisterliste geführtes Protokoll der Gewerksversammlungen wird zuerst in der Eintragung von 1724 und dann in späteren Eintragungen häufiger verwiesen. Auf besondere Rechnungsakten der Zunft wird ebenfalls gelegentlich, zuerst 1723, hingewiesen.

Was im einzelnen über die Form der Aufnahme berichtet wird, ist teils nach den beiden Hauptabschnitten der Zunftgeschichte verschieden, teils mit einer gewissen Willkür ausgewählt.

In den ältesten Eintragungen, bis 1704 einschliesslich, wird im wesent­lichen nur berichtet, dass der Bewerberseine drei Sprachen ehrlich ge­tan, hierfür 18 Silbergroschen(oder bei jeder Sprache 6 Groschen) und ausserdem sein Meistergeld bezahlt habe. Für die Form dieser Eintragungen ist gleich die erste typisch:Anno 1642. Wirdt hiermit zur Nachricht Verzeichnet dass der Ehr Bahrer und Nahmhaffte Johann Dehnert Seine Drey Sprachen Ehrlich gethan Wo Vor Er 18 Silbergroschen entrichtet und darauff Meister geworden und auch sein Meistergelt richtig erleget. Der Wortlaut dieser in den ältesten Eintragungen ständig erwähntenDrei Sprachen wird nicht mitgeteilt. Es handelt sich offenbar um zunftgebräuchlich feststehende Redewendungen, die bei. dem Aufnahmegesuch angewandt wurden. Spätere Eintragungen sind teilweise viel wortreicher. Als Beispiel diene die vom 18. März 1794.Actum Liebenwalde den 18. März 1794. AErscheinet der Schneider Gesell Johann Gottlieb Schultze des hiesigen Alt-Meister Anthon Schultze Sohn und stellet, er wolle Ansuchung thun dass er bey hiesigem Gewerke zum Mittmeister auf und angenommen werden möchte. Die hiesigen Gewerks' Meister erklähren hiermit dass sie wieder dieses Gesuch nichts zu erinnern hätten, zumahl er bereits seinen Abschied vom Regiment erhalten Es wurde dahero gedachtem Johann Gottlieb Schultze daß nach dem Privilegio zu verfertigende Meister Stück aufgegeben. Wann nun derselbe solches ange­fertigt, und die Gewerks Meister es in der Art befunden, dass es zum Meister Stück angenommen werden können, so ist Johann Gottlieb Schultze zum Meister declariret und im Meister Buch eingetragen worden, a. uU. 8. Grieben. Anton Schultze G: S: Beuster.%

Die erste Erwähnung eines Meisterstücks, das übrigens in sehr vielen Eintragungen vermerkt ist, findet. sich in der Eintragung zum Jahre 1698. Damit ist natürlich nicht gesagt, dass es sich hier nicht um eine alte Ein­richtung handelt. Auch sonst sieht man aus dem Wortlaut der Eintragungen, dass der Schreiber, wie schon angedeutet, aus den verschiedenen Vorgängen bei der Erwerbung des Meisterrechts mit einer gewissen Willkür bald diesen, bald jenen, von den Erfordernissen bald dieses, bald jenes betont hat. Ver­merkt werden die Anmeldung(zuerst 1645), die eheliche Geburt(zuerst 1723), die Vorweisung des behör dlichen Geburtsbriefes(zuerst 1746), die Erledigung der Lehrjahre(zuerst 1723), die Vorweisung des Lehrbriefes(zuerst 1746); die Erledigung der Wanderjahre(zuerst

1) S. Die Bemerkung zu Nr- 106. der Liste! 2) No. 132 der Liste,

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