auf 10 Mark ermäßigt. Die erlassenen 6 Mark sollten zur Befestigung der Stadt verwendet werden.
Allerdings hat Tankow eine wirkliche Stadtmauer niemals erhalten, die Befestigung war also wohl nur ein Blockzaun, und die Lage des Orts zwischen und an mehreren vom Pulsfließ durchströmten Seen mußte zu ihrer Festigkeit das meiste beitragen. Jedenfalls aber ergibt sich aus dieser Urkunde, daß der Ort, so unbedeutend er auch damals an Einwohnerzahl gewesen ist, im vollen Sinne eine Stadt war.
Solche Erlasse eines Teiles oder auch der ganzen Orbede unter dieser oder jener tatsächlichen oder formellen Begründung, waren zu jener Zeit. übrigens an der Tagesordnung, sie beweisen also keinen besonderen Notstand in der einzelnen Stadt. Betreffs der Höhe der Tankower Grundsteuer diene zum Vergleich, daß 1336 Markgraf Ludwig seiner Stadt Vredeberg( Friedeberg) wegen ihres Gehorsams und ihrer Treue auf ihre inständige Bitte die Versicherung wiederholte, daß er an jährlicher Orbede nicht mehr als 60 Mark Silbers von ihr erheben wolle.
Aber auch der Rest der Tankower Grundsteuer floß dem Markgrafen nicht zu. Denn schon am 21. Oktober 1347 wies er in einer zu Soldin ausgefertigten Urkunde den Albert von Wenden, dem er 90 Mark Silbers schuldete, auf die Orbede von Tankow an, die er so lange erheben sollte, bis er wegen 150 Mark vollständig befriedigt sei. Aehnliche Geldgeschäfte machte der über und über verschuldete Markgraf ja fortgesetzt und allenthalben, womit er seine Finanzen natürlich immer mehr zerrüttete.
Auch die nächste Urkunde, die er in Tankow ausstellte, am 24. September 1348, betraf wieder Geldgeschäfte. In derselben ermäßigte er die Orbede der Stadt Arenswold( Arnswalde) wegen ihrer ihm bewiesenen Treue auf 80 Mark Silbers. Sonach zahlte also Arnswalde achtmal so viel an Grundsteuer wie Tankow.
Damals im September 1348 mußte ja auch, wie eingangs erwähnt, die neue Befestigung von Tankow als Ausgangspunkt für die Wiedereroberung des Landes dienen. Es wird sich in jenen Wochen dort ein überaus reges kriegerisches Leben entfaltet haben.
Am 27. Oktober desselben Jahres( 1348) zeigte von Munichberg( Müncheberg) aus Markgraf Ludwig den Städten Neu- Landsberg, Vredeberg, Woldenberg, Neu- Berlin( Berlinchen) und Tankow an, daß er den Ritter Bethkin von Ost zu seinem Vogt ernannt habe, und forderte sie auf, ihm in seinem Namen in allen Dingen und Fällen Gehorsam zu leisten. Tankow rangierte also mit den größeren Städten dieses Teiles der Neumark zusammen als vollberechtigt.
Im folgenden Jahre begibt sich Ludwig wieder eines Teiles der Einkünfte von Tankow. In einem„, Brief", datiert in nowa Landsberg 3. Januar 1349 überträgt er dem Knappen Rouber und seinen rechtmäßigen Erben 10 Mark leichter Pfennige weniger 4 Schillinge jährlicher Einkünfte aus dem Hufenzinse der Stadt Tankow für ewige Zeiten; zur Belohnung für die geleisteten und noch zu leistenden Dienste, wie die wohllautende Formel hieß.
Die Tankower standen aber bei dem Markgrafen anscheinend auch ferner in Gunst oder müssen ihm in seinen Verlegenheiten besondere ,, Treue bewiesen" haben. Denn am 27. November 1350 erteilten die Markgrafen Ludwig der Aeltere und Ludwig der Römer dem Rate und den gemeinen Bürgern ihres Städtchens" wie es diesmal heißt Tankow die Freiheit, daß sie ihr Vieh auf die mark gräfliche Heide treiben dürfen, wenn sie wollen, ausgenommen in der Samenzeit, wo es ihnen der Heidereiter verbieten soll, nämlich zwischen Walpurgis( 1. Mai) und Jakobi( 25. Juli). Sie sollen Lagerholz daraus holen,
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