Heft 
(1920) 29
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Dabei ist besonders sich zur Entschädigung der ihnen erwachsenen Unkosten. bemerkt: Die Ausgaben für Bauten an den fürstlichen Schlössern Stolczen­burgk und Tanckow sollen ihnen ersetzt werden.

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Eine statistische Beschreibung der Mark Brandenburg aus dieser Zeit, vermutlich von der böhmischen Kanzlei bei der Erwerbung der Mark( 1373) veranlaßt, enthält in der ,, Marchia Transoderam" unter Städte und Schlösser u. a. auch Schloß Tankow; das Landbuch der Mark Brandenburg, das Karl IV. zwischen 1375 und 1377 herstellen ließ, bringt über unsern Ort unter Ein­künfte von den Städten in der Neumark( de civitatibus Transoderam) folgende Angaben: Tankow. Der Landesherr hat die Orbede von 15 Mark sowie auch das höchste Gericht. Ferner landesherrliche Einnahmen aus der Tankowschen Heide: 90 Wispel Heidehafer und 62 Tonnen Honig. Die Orbede war sonach in Tankow gegen früher um 1 Mark zurückgegangen; sie betrug, wię zum Vergleich beigefügt sei, auch in dem Städtchen Neu- Bernow( Berneuchen) 15 Mark, in Neu- Berlyn( Berlinchen) 25 Mark, Lippehae 25 Mark, Soldin 73 Mark, Fredeberg( Friedeberg) 40 Mark. Bemerkenswert ist dabei immerhin, daß in Tankow sowohl Orbede wie höchstes Gericht der Landesherr hatte; bei vielen anderen neumärkischen Städten war eins oder auch beides versetzt. So war die Orbede versetzt an den Rat daselbst in Königsberg, Schönfließ, Soldin und Lippehne, in Berlinchen an die v. Wedel, in Friedeberg an die v. d. Ost. Das höchste Gericht war versetzt an den Rat in Königsberg, Berlinchen, Arnswalde usw. In Tankow herrschte sonach damals ein ge­wissermaßen erfreulicher Ausnahmezustand.

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Das sollte freilich nicht allzulange währen. Im Jahre 1391 verlieh Johann Markgraf von Brandenburg und Herzog von Görlitz seinem Marschall, dem Landvogt der Lausitz Otto von Kittlitz, der ihm erhebliche Geldsummen vorgeschossen hatte, Tankow, Haus und Städtchen, in der Mark gelegen zu Brandenburg ober odir", wie die am 14. April in Prag ausgestellte Urkunde hinzufügt, mit aller Zubehörung an Vorwerken, Mühlen, Wässern, Fischereien, Wiesen, Gärten, Heiden, Hölzern usw. Tankow war also nun an einen land­fremden Herrn verpfändet und zwar, wie es scheint, ohne daß Herzog Johann von Görlitz dazu allein berechtigt gewesen war. Wiederholt kam es ja in dieser Zeit vor, daß einer der böhmischen Brüder etwas verkaufte oder ver­setzte, ohne sich der Zustimmung der anderen zu versichern, die dann da­gegen Einspruch erhoben. Der damalige Hauptmann in der Neumark, Jan von Wartenberg, übrigens auch eine der böhmischen Kreaturen, Herr zu Tetschin im Leitmeritzer Kreise, sah sich wenigstens nicht veranlaßt, dem Edelherrn von Kittlitz Tankow zu übergeben. Vielleicht hoffte er, bei den unsicheren Besitzverhältnissen in diesen Gegenden das ausgedehnte Gebiet um Tankow mit der ihm erblich verliehenen Herrschaft Küstrin zu einem eigenen kleinen Staate zu vereinigen. Jedenfalls mußte sich der Herr von Kittlitz mit einer Beschwerde an König Sigismund wenden, daß ihm selbst 1400, also neun Jahre nach der Verleihung, Tankow noch nicht eingeräumt war. Sigismund sandte daher von Prag aus am 11. Juni 1400 an den Hauptmann Johann von Wartenberg den ernsten Befehl, daß Ihr denselben Otto von Kittlitz in Besitzung der Stadt Tankow und ihrer Zugehörung, wie er sie bei unserm Bruder Johann( von Görlitz), der sie ihm gegeben, gehabt hat, ge­ruhlich nach seiner Briefe Laut und Anweisung ungehindert lasset und ihm darin keinerlei Einfälle und Hindernisse tut, sondern ihn und die Seinen darin behaltet und beschirmet. Anders tut nicht bei unsern Hulden."

Der Hauptmann aber mochte denken, der Weg von Prag in die Marchia Transoderam sei weit und König Sigismund weder in seinem, Ernst" noch in seinen Hulden" gerade sehr ernst zu nehmen; jedenfalls gelangte der