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Edelherr von Kittlitz auch jetzt nicht in den Besitz von Tankow. Inzwischen bekam die Neumark wieder einen neuen Herrn; Sigismund hatte mit dem Hochmeister des Deutschen Ordens, Konrad von Jungingen, Verhandlungen wegen Verkaufs des Landes angeknüpft. Und noch ehe man zum Abschluß gekommen war, beeilte sich König Wenceslaus seinerseits seine Zustimmung zu dem Verkauf ,, um eyne nemliche Summe geltes" zu geben. In der Urkunde vom 9. August 1401, in der er auf alle seine Ansprüche verzichtet, wird neben zwölf anderen Städten über der Oder als letzte auch Tanckow genannt Fast ein Jahr später, am 22. Juli 1402, ging dann die Neumark tatsächlich in die Gewalt des Deutschen Ordens über, wenngleich bis 1429 noch ein Wiederkaufsrecht auf dem Papier bestehen blieb.
Wenn der Ritter von Kittlitz gehofft hatte, nun endlich, nach dem Rücktritt des Hauptmanns Jan von Wartenberg, in den Genuß seiner Herrschaft Tankow zu gelangen, so irrte er sich. Der Orden zeigte keine Neigung, zweifelhafte landesherrliche Rechte aufzugeben, suchte vielmehr alle ehemaligen Domänen wieder in die Hand zu bekommen. Dabei wurde übrigens auch Jan von Wartenberg, wie er sich in einer Beschwerde ausdrückt, Küstrin ganz gegen seinen Willen, gegen alles Recht entfremdet und mit Gewalt entrissen. Otto von Kittlitz, jetzt als Herr von Baruth bezeichnet, erhob infolgedessen Einspruch dagegen, daß sein Eigentum, sein Städtchen Tankow und dessen Gebiet völlig widerrechtlich in den Verkauf der Neumark mitbegriffen sein solle und der Orden es in Besitz nehmen wolle. Durch die Urkunde des Herzogs Johann von Görlitz, d. Pragau am Tage Tiburcii 1391, Der sei ihm Tankow als erbliches Eigentum förmlich zugesichert worden. Ordensmeister antwortete am 22. März 1403, er habe die Mark über der Oder mit allem Zubehör erworben, und wegen Tankow, das zu den Domänen der früheren Landesherrschaft gerechnet worden, sei kein Vorbehalt gemacht. Er sei aber bereit, die Sache der Entscheidung des Königs zu unterbreiten und werde sich dessen Schiedsspruch unterwerfen.
König Sigismund entschied zu Gunsten des Ritters und wies am 9. Juni 1403 in einem Brief aus Prag den Hochmeister an, den Edelherrn von Kittlitz in seinem rechtmäßig erworbenen Eigentum Tankow ferner nicht zu beunruhigen. Der Hochmeister hatte offenbar nach der für ihn maßgeblichen Er kam der königlichen Weisung Rechtslage einen andern Bescheid erwartet. nicht nach, sondern hielt in einem Entgegnungsschreiben vom 10. Juli 1403 das Anrecht des Ordens auf den Besitz von Tankow aufrecht. Die Verhandlungen zogen sich nun wieder Jahre lang hin. Ritter Otto von Kittlitz beschwerte sich beim Könige über die Gewalt und Anmaßung, mit der ihm sein Gut vom Orden entfremdet werde; der Hochmeister wies ihn unterm 10. Februar 1406 abermals auf den schon früher vorgeschlagenen Rechtsweg. Schließlich drehte der Hochmeister den Spieß um und bat in einem Schreiben vom 16. September 1406 den König Sigismund, den Orden gegen die von mehreren Seiten erhobenen Ansprüche auf verschiedene Gebiete, u. a. auch auf den Besitz von Tankow, mit ernstem Nachdruck zu vertreten; denn der Orden wolle das Land nicht anders halten, als es ihm vom Könige verschrieben und von dessen Anwälten überwiesen worden sei.
Dieser deutliche Hinweis darauf, daß Sigismund dem Orden gegenüber zweideutig handle, scheint den König veranlaßt zu haben, sich nicht weiter Dafür erbot sich nun der Bischof von Meißen, in diesen Streit zu mischen. Johann von Baruth, ein Bruder des Otto von Kittlitz, einen Ausgleich Er erhielt jedoch zwischen diesem und dem Hochmeister herbeizuführen. unter dem 8. Dezember 1406 den Bescheid, der Orden weise seine Vermitt