Heft 
(1920) 29
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lung zurück, sofern es ihm nicht gelinge, seinen Bruder zu einer andern Meinung über die Rechtsverhältnisse zu bringen.

Am

Und wieder zogen sich die Verhandlungen mehrere Jahre hin. 18. März 1408 schrieb Otto von Kittlitz, jetzt Vogt von Budissin( Bautzen) und Görlitz genannt, an den Hochmeister, er fordere nochmals Tankow als sein Eigentum zurück und schlage vor, die Entscheidung über die Rechts­lage dem römischen und böhmischen Könige, dem Könige von Ungarn oder dem Markgrafen von Brandenburg zu überlassen. Was sie erkennen würden, daran wolle er sich genügen lassen.

Wie lange die Bemühungen des Lausitzer Edelmannes, in den Besitz des Städtchens zu kommen, dann noch gedauert haben, ist aus dem Urkunden­material nicht zu ersehen. Denn leider hören wir aus ihm über Tankow nun lange Zeit nichts. Die Tage, in denen jagdfrohe Fürsten mit ihrem Gefolge die Gassen des Orts bevölkerten, waren vorüber, abseits in der Heide lag er in Vergessenheit geraten. Auch als Festung kam er bei der veränderten Kriegführung mit seiner primitiven Umfriedigung nicht mehr in Betracht. So wird er zur Zeit des Hussiten- Einfalls 1433 gar nicht erwähnt, auch 1455 nicht, als die Neumark an den Markgrafen Friedrich II. von Branden­burg kam. Erst viel später, im Jahre 1465 stoßen wir in einem Briefe" wieder auf den Namen Tankow. Es war am 9. März dieses Jahres zu ,, Cölln an der Sprev", da verlieh Markgraf Friedrich II. dem Borchart Papstein für 100 Schock märk. Währung auf Wiederkauf das Städt­chen Tanckow" mit dem Tanckowschen See dahinter, mit freier Holzung und Grasung auf der Heide, sowie mit allen dazugehörigen Aeckern und Wiesen; behielt sich aber die Holzung und die Jagd in den Heiden vor und verpflichtete ihn, der markgräflichen Jagd in der Neumark treu vorzustehen. Auch mußte er dem Markgrafen Hermsdorf mit allen seinen Zubehörungen und Gerechtigkeiten abtreten. Der Vogt zu Küstrin, Werner Puel( Pfuel) sollte ihn in sein neues Besitztum einweisen.

In den vollen Besitz der Papsteins gelangte Tankow dann am 11. No­vember 1496. In einer Urkunde von diesem Tage verzichtet Markgraf Johann von Brandenburg( Johann Cicero) gegen Thomas Bapstein( wie der Name hier geschrieben ist), Borchart Bapsteins Sohn, an den er das Städtchen Tankow mit dem See, nebst Aeckern, Holzungen und Wiesen versetzt habe, seiner getreuen Dienste wegen auf das Wiedereinlösungsrecht des Städtchens und verleiht Borcharts Brüdern Hans und Jakob Bapstein die gesamte Hand an Tankow.

Ueber die Tankowsche Heide verfügten im Jahre 1502 Kurfürst Joachim I. und Markgraf Albrecht, indem sie dem Jürgen Rulicke und seinen männlichen Leibeserben das Angefälle derselben verschrieben, welche Hans Promnytz, kurfürstlicher Hofmeister zu Landesberg, auf Lebenszeit in Amts­weise inne hat, und empfehlen ihm zugleich, über die kurfürstlichen Wild­bahnen mit fleißigem Aufsehen zu wachen, damit ihnen kein Abbruch geschehe. 1519 finden wir sogar noch einmal wieder eine in Tankow ausgestellte landes­herrliche Urkunde( 3. Juni, Freytags nach Nocem Jocunditatis): Thomas v. Papsteins Söhne( oder Brüder?), Hans und Jakob, erhalten ihre Lehne, nämlich das Städtchen Tankow mit dem See dahinter, das halbe Dorf Mans­felde, einen Hof und einen Kossäten zu Wugarten und 14 wüste Hufen beim Dorfe Lichtenow, ferner eine Hebung von 6 Gulden und 8 Groschen aus dem Zoll zu Frankfurt a./O., welche von Simon und Hans Tempelhof, kurfürst­lichen Küchenmeistern, erblich erkauft worden war.

Auch 1527, als nun Thomas Papstein tatsächlich verstorben war und Hans und Jakob Papstein vom Kurfürsten Joachim I. ihr rechtes Mannlehn