Jonann von Gardelegen
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heute beibehalten. Es ist also mit größter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß diese Rinderreste Gerbereiabfälle sind, deren Häute durch polnischen Export nach Deutschland gekommen sind; ob dies bei den Rinderresten vom Klosterkirchhof auch der Fall ist, ist zu bezweifeln. da in der Nähe der Klosterkirche über Gerbereien nichts berichtet wird, wir werden also an der ersten Auslegungsart, für diese Funde wenigstens, festhalten müssen.
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Johann von Gardelegen,
der älteste kurbrandenburgische Archivar.
Von Prof. Dr. Hermann Krabbo.
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Klinkenborg stellt in seiner Geschichte des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin) fest, daß Kaiser Karl IV. der erste Herrscher der Mark Brandenburg war, der offenbar die Errichtung eines wirklichen landesherrlichen Archivs plante. Leider kam es über den ersten Anlauf zu seiner Begründung wurden Urkunden nach der markgräflichen Burg zu Tangermünde gebracht- nicht hinaus, da die in Tangermünde deponierten Urkunden bald darauf von dort nach der Burg Karlstein in Böhmen überführt wurden. Von den wittelsbachischen Vorgängern des Kaisers in der Mark ist nur bekannt, daß sie einmal eine größere Anzahl Urkunden beim Rate der Stadt Frankfurt a. O. niedergelegt haben; vielleicht geschah dies, als der letzte Wittelsbacher, Otto der Faule, die Mark 1373 für immer verließ. Betreffs der askanischen Markgrafen von Brandenburg endlich konnte Klinkenborg nur auf indirektem Wege wahrscheinlich machen, daß auch sie anscheinend bereits irgendwelche Fürsorge für die Aufbewahrung der ihnen gehörenden Dokumente getroffen hatten, ohne daß jedoch bisher irgend etwas darüber bekannt war, wo ihre Archivalien beruht haben. Ich glaube nun wenigstens eine Aufschluß erteilende Quellennotiz beibringen zu können, aus der sich ergibt, daß die ältere, johanneische oder stendaler Linie des Markgrafenhauses ihre Urkunden zeitweise in Stendal aufbewahren ließ, und zwar in dem dortigen altberühmten St. Nicolai- Domstift, das schon seit seiner Errichtung eng mit dem askanischen Fürstenhause- verbunden war 2).
Am 6. Juli 1282 nämlich errichteten die Markgrafen Otto IV. mit dem Pfeil und Konrad eine neue Domherrnstelle an dieser Kollegiatkirche. Ihre darüber ausgestellte Urkunde 3) zählt zunächst die reichen Einkünfte auf, mit denen die neue Pfründe dotiert wurde; sie besagt weiter, daß den Markgrafen das Recht zustehen solle, dieselbe mit einer geeigneten Persönlichkeit ihrer Wahl zu besetzen; daß der neue Domherr keine Vorrechte vor den übrigen haben, aber auch aller ihrer Rechte teilhaftig sein solle. Die Urkunde fährt dann wörtllich fort:„ Dieser Pfründner soll unser Kaplan bleiben und zu unserer besonderen Hofhaltung gehören und soll unsere Privilegien in der genannten Kirche mit höchster Sorgfalt aufbewahren." Aus diesen Worten geht klar hervor, daß die Markgrafen der Stendaler Linie ihre Urkunden im dortigen Domstift deponierten.
1) M. Klinkenborg, Geschichte des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin I(= Mitteil.
d. K. Preußischen Archivverwaltung XVIII), 1 ff.
2) Das Stift war 1188 durch einen Askanier, den Grafen Heinrich von Gardelegen, gegründet worden; vgl. meine Ausführungen in Forsch. z. brand. u. preuß. Gesch. XXIV, 344 ff.
3) Riedel AV, 45 nr. 50,