Heft 
(1920) 29
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W. Hoppe

Unter den Zeugen der Urkunde begegnet dann der Geistliche Johannes de Gardeleghe primus prebendarius. Dieser Johann von Gardelegen, der also als erster die neu errichtete Pfründe erhielt, hat schon vor seiner Erhebung zum Domherrn von Stendal als Notar und Kaplan im Dienste der Mark­grafen gestanden; er war ihr Kanzleibeamter und ist später sogar ihr Kanzlei­chef geworden 4). An die Residenzpflicht in Stendal war er offenbar nicht gebunden, wie denn ja auch die Markgrafen sich ausdrücklich bei seiner Ernennung zum Domherrn ausbedangen, daß er weiter ihrer Hofhaltung an­gehören solle. Man wird sich seine Funktionen also so zu denken haben, daß er neben seiner Tätigkeit in der Kanzlei von Zeit zu Zeit die bei Hofe für die Markgrafen eingehenden Urkunden nach Stendal zu überführen und für ihre ordnungsmäßige Verwahrung im Domstift Sorge zu tragen hatte.

Die engen Beziehungen, die meistens zwischen Kanzlei und Archiv in ihren Anfängen bestehen 5), kommen auch hier in der doppelten Beamtentätig­keit des Johann von Gardelegen zum Ausdruck; markgräfliche Notare hat es schon vor ihm gegeben, er ist der älteste kurbrandenburgische Archivar, von dem wir wissen.

Wo die jüngere, ottonische Linie der Markgrafen ihre Urkunden ver­wahren ließ, ob sie sie überhaupt irgendwo deponiert hatte, darüber fehlt meines Wissens jede Nachricht. Will man sich auf das weite Feld der Ver­mutungen wagen, so könnte man annehmen, daß diese Markgrafen, die man ja auch als die der salzwedeler Linie) bezeichnet, ihre Urkunden in Salz­wedel niedergelegt hätten, sowie ihre stendaler Vettern solches in Stendal taten. In Salzwedel käme als geistlicher Aufbewahrungsort wohl nur die Marienkirche in Betracht, mit ihr und dem dieser Kirche vorstehenden Propste von Salzwedel unterhielten die ottonischen Markgrafen enge Be­ziehungen 7).

Im

4) Daß Johann schon vorher Kaplan war, sagt unsere Urkunde selbst. Uebrigen stelle ich folgende urkundliche Erwähnungen Johanns zusammen: 1281 Januar 6 Stendal( also vor seiner Ernennung zum Domherrn): Urkunde der Markgrafen Johann II., Otto IV. und Konrad für die Stadt Stendal, per manum domini Johannis de Gardelege nostre curie notarii. Riedel A XV, 25 f. nr. 36. 1282 August 24 Bautzen( nach der Ernennung zum Domherrn): Urkunde der Markgrafen Otto IV. und Konrad für die Stadt Bautzen, per manum Johannis de Gardelegen nostre curia notarii. Riedel BI, 159 f. nr. 212. 1283 Mai 18 Rathenow. Urkunde derselben für die Marienkirche in Stendal; unter den Zeugen Johannes de Gardelege curie capellanus. Riedel A XV,

29 nr. 40.

1289 September 7 Sandau. Urkunde derselben für die Marienkirche in Stendal; unter den Zeugen dominus Johannes de Gardelege noster cancellarius. Riedel A XV, 38f. nr. 48.

5) Vgl. z. B. die Bemerkungen von L. Lewinski, die brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen während der Regierung der beiden ersten hohenzollerschen Mark­grafen, 125 f.

6) Ich möchte übrigens betonen, daß die Benennung der ottonischen Markgrafen nach der Stadt Salzwedel meines Wissens nicht in die Askanierzeit zurückgeht. Wenigstens bezeichnet Markgraf Ludwig der Aeltere in einer Urkunde von 1336 Mai 13, die auf Veranlassung des berühmten Juristen Johann von Buch erlassen war, einen Askanier aus der jüngeren Linie als Fürsten von Brandenburg- Neustadt, und nicht etwa von Salzwedel; Riedel B II, 104f. nr. 722.

7) Vgl. die Urkunde Bischof Konrads von Verden vom 1. August 1293; Riedel A XIV, 37 ff. nr. 42.