Heft 
(1920) 29
Seite
25
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BRANDENBURGIA.

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Ein Beitrag zur Bestimmung der Grenzen des ehemaligen Landes Lebus.

Von K. Kelling.

Das ehemalige Land Lebus war bekanntlich, ebenso wie der frühere Sprengel des gleichnamigen Bistums, viel umfangreicher als der jetzige Kreis Lebus; es umfaßte außer diesem noch die heutigen Kreise Ost- und West- Sternberg auf dem rechten Oderufer. Mit der Be­stimmung der Grenzen dieses Landes Lebus haben sich zahlreiche For­scher beschäftigt, ohne jedoch bisher zu einem abschließenden und völlig befriedigenden Ergebnis gelangt zu sein. Im folgenden soll der Versuch gemacht werden, einen kleinen Abschnitt der Grenze festzulegen und zwar den, wo das Land Lebus sich mit der Lausitz und dem Barnim berührte, einen Abschnitt, dessen sichere Bestimmung bisher noch nicht gelungen ist. Eingehende örtliche Untersuchungen, vor allem aber genaueste Kenntnis des betreffenden Geländes sind die hauptsäch­lichsten Hilfsmittel, die es uns ermöglicht haben, unsere Aufgabe einer, wie wir hoffen, erfolgreichen und richtigen Lösung entgegengeführt zu haben.

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Vorher sei jedoch kurz der früheren Grenzbestimmungsversuche und ihrer Ergebnisse gedacht, soweit sie sich auf das linksoderische Gebiet des ehemaligen Landes Lebus erstrecken.

I.

Eine in deutscher Sprache abgefaßte Urkunde des Magdeburger Archivs über die im Jahre 1336 erfolgte Belehnung des Markgrafen Lud­wig von Brandenburg mit der Altmark, dem Lande Lebus und der Lau­sitz durch den Erzbischof Otto von Magdeburg enthält eine Grenzbe­schreibung des Landes Lebus. Die für unsere Zwecke in Betracht kom­mende Stelle der zuerst von Gercken¹) im Jahre 1769 abgedruckten Urkunde lautet: ,, Uf dese halp der Odere( d. h. auf dem linken Ufer) be­ginnen se( die Grenzen) tzu Konotope bez tzu dem oberen Se Tribule, unde ober den wech, di da ged von Gubin bez tzu Lipa. vort bez tzu Powodtitus, dar na zusche Carasne unde Spreawe, darna bez tzu Osora, von Osora das halp teydel des wazzers der Sprewa bez tzu Prelauki, vort mer bez tzu Letinti, vort mer bez tzu Coprinnti, auch gen sye ober daz wazzer Sto­brana bez tzu Odrizam..."

Wohlbrück2) hat zuerst auf die Bedeutung dieser wichtigen Grenzbeschreibung für das Land Lebus hingewiesen und sofort erkannt, daß die ursprüngliche Fassung der Urkunde schon Jahrzehnte vor 1336 entworfen und eine Uebersetzung aus dem Lateinischen sein müsse, und daß die Uebertragung der Namen der einzelnen Grenzpunkte aus der ursprünglichen Urkunde in diejenige von 1336 mit geringer Sorgfalt ge­schehen sei. Er war auch der erste, der die in der Urkunde überlieferten geographischen Namen auf noch heute vorhandene Oertlichkeiten zurück­1) Cod. dipl. Brandenb. 1, 63.

2) Gesch. d. ehem. Bistums Lebus. I, 38 ff.