Heft 
(1920) 29
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Oelsefließ oder irgend eine andere der von den Forschern bestimmten Oertlichkeiten sein, so viel steht nach der Urkunde wohl fest, daß es an der Spree oder doch in ihrer Nähe und zwar oberhalb von Fürstenwalde ge­legen hat, das wir erreichen, wenn wir die Grenze von Osora die Spree abwärts verfolgen. Fürstenwalde ist uralter Besitzstand des Landes und des Bistums Lebus, dessen Bichöfe hier später sogar ihren Sitz hatten. Die Stadt selbst liegt auf dem rechten Spreeufer, während sich ihr aus­gedehnter Grundbesitz annähernd zu gleichen Teilen auf beide Ufer ver­teilt. Sollte nun die Stadt allein mit ihren rechtspreeischen Besitzungen zum Lande Lebus gehört haben? Oder ist es wahrscheinlicher, daß sie mit ihrer gesamten Gemarkung, also auch mit ihrem links spreei­schen Gebiet, innerhalb der Lebuser Grenzen gelegen hat? Sicher­lich ist das letztere anzunehmen. In diesem Falle würden also die Gren­