Heft 
(1920) 29
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Grenzen des ehemaligen Landes Lebus

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zen des Landes Lebus mit den Grenzen des Fürstenwalder linksspree­ischen Stadtgebietes zusammenfallen. In den Urkunden von 1249 und 1336 wird Fürstenwalde als Grenzpunkt nicht erwähnt, obwohl es sicher schon damals ein bedeutender Ort gewesen ist, bedeutender jedenfalls als alle die anderen in diesen Urkunden als Grenzmarken angeführten Ortschaften. Dieser Umstand spricht also auch dafür, daß die Grenze bei Fürstenwalde nicht längs der Spree, also nicht unmittelbar an der Stadt selbst vorbei, sondern längs des Stadtgebiets auf dem linken Spree­ufer verlaufen ist.

Ueber die Grenzen, die das auf dem linken Spreeufer gelegene Stadt­gebiet damals umschlossen und die in der Hauptsache bis heute dieselben geblieben sind, haben wir genaue Nachricht durch eine Urkunde, in der die Markgrafen Otto und Otto der Jüngere der Stadt Fürstenwalde am 16. April 1285 ihre Grenzen bestätigen.') Nun könnte man den Zweifel erheben, wie es Breitenbach auch getan hat2), ob die Gründung von Fürstenwalde über die deutsche Besitznahme des Landes Lebus( 1249/50) zurückreicht, und wenn dies in bejahendem Sinne entschieden ist, könnte man weiter fragen, ob zu dieser Zeit die Stadt auch schon das ihr 1285 von den Ottonen bestätigte Gebiet besessen hat. Diese Fragen sind nach dem Wortlaute der Grenzbestätigungsurkunde unbedingt zu bejahen. Hier heiß es:., Civitatem nostram Vurstenwalde... et homines ipsius civitatis in omnibus juribus et districtibus eorum sicut ab antiqua plan­tatione fuit fundata, ab omnibus ipsam inpulsantibus volumus tueri et inviolabiliter observari." Eine Stadt, die in allen ihren Gerechtsamen und Besitzungen, wie sie dieselben von ihrer Gründung in alter Zeit an besessen hat, geschützt werden soll, könnte, falls ihre Gründung kaum 30 Jahre zurückläge, unmöglich eine antiqua plantatio genannt werden. Dieser Ansicht ist auch Wohlbrück³).

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Trotz dieses klaren unzweideutigen Wortlautes der Urkunde hält Breitenbach eine Gründung erst nach 1250,, recht wohl denkbar". Er meint, die Gründung der Stadt dürfte mit der Zunahme des Handelsver­kehrs auf der Straße von Spandau und Berlin nach Frankfurt zusammen­hängen. Ein Handelsverkehr von der Havel und Spree zur Oder über Fürstenwalde fand jedenfalls schon vor der Gründung Frankfurts oder, richtiger ausgedrückt, vor der Einrichtung Frankfurts zu einer deut­schen Stadt, also schon vor 1253 statt, und zwar nicht nur zu Wasser bis Fürstenwalde, sondern auch zu Lande auf einer Straße, die sich längs der Spree hinzog und die deshalb unstreitig eine der ältesten in der Mark ist'). Daß Frankfurt vor der Erhebung zur Stadt schon als slawische Niederlassung von einiger Bedeutung bestanden hat, ist wohl anzunehmen und wird auch von Breitenbach) zugegeben. Wenn es auch damals im Slawenlande nicht schon viele Städte mit deutschem Recht gegeben hat, wie Klöden") annimmt, so werden immerhin außer dem im Lande Lebus allein, sicher bezeugten Müncheberg doch noch einige andere aus der Piastenzeit vorhanden gewesen sein, und zu diesen könnte auch

1) Riedel, Cod. dipl. Brandenb. A. XX, 191.

2) a. a. O. S. 128.

3) a. a. O. I, 104.

4) Vgl. Klöden, Beiträge zur Geschichte des Oderhandels. 1. Stück, S. 10 u. 13 und 2. Stück, S. 17.

5) a. a. O. S. 127.

6) a. a. O. 1. Stück, S. 31.