Grenzen des ehemaligen Landes Lebus
35
den Wald, der rechts von ihr Fürstenwalder Stadtforst, links Staatsforst ist, nach Spreenhagen führt. Auf ihr gelangen wir zur südlichen Spitze des Großen Stadtluchs( ad Vulenbrücke paludem, qui in vulgo ein Bruch dicitur), an dessen westlichem Rande die Grenze nach Norden weiterzieht, so daß also das ganze Luch, das sich nach Norden, zum Spree- Oderkanal hin beim Dorfe Braunsdorf senkt, der Stadt Fürstenwalde gehört. Vom Nordende des Luchs( in parte inferiori) geht die Grenze nach Westen längs des Spree- Oderkanals weiter. Dieser Kanal ist 1891 unter streckenweiser Benutzung der Kribbelake( Criblake), eines dem Nordende des Großen Stadtluchs nach Westen zu entströmenden Abflußgrabens mit sumpfigen Uferrändern, hier durchgeführt worden. Etwa in der Höhe von Spreenhagen verläßt die Kribbelake den Kanal und wendet sich halbrechts der Spree zu( descendendo usque in Aquam Spree), die sie kurz unterhalb des Dorfes Kirchhofen erreicht.
An dieses große Luch nun ist nach unserer Meinung das Prelauki der Urkunde von 1249 zu verlegen. Man muß dieses ganze große Sumpfgebiet, das nach Erbauung des Spree- Oderkanals viel von seinem ursprünglichen Charakter eingebüßt hat, früher gekannt haben, um seine volle Geeignetheit und seine ganze Bedeutung als Grenzmarke würdigen zu können.
Daß Prelauki kein Dorf, keine bewohnte Ortschaft, sondern eine Oertlichkeit gewesen ist, wie auch schon Berghaus¹) angenommen hat, ist wohl ziemlich gewiß. Wenn wir die Namen, die in der Urkunde von 1249 als Grenzpunkte aufgeführt sind, daraufhin prüfen, ob sie Orte oder Oertlichkeiten bezeichnen, so werden wir, unter Berücksichtigung der bisher ermittelten einwandfreien Ergebnisse, finden, daß sie vorwiegend hydrographischer Natur sind. Und das ist für eine Grenzbeschreibung auch sehr erklärlich. Wenn die eigentlichen Ortsnamen in der Urkunde weniger zahlreich auftreten, so liegt das wohl nicht daran, wie Wohlbrück meint'), daß bei der damals geringen Kultur der Gegend noch wenige Dörfer vorhanden waren, als vielmehr daran, daß sich Oertlichkeiten und besonders Gewässer in jeglicher Gestalt und Art besser zu Grenzmarken eigneten als Ortschaften. Eine Ortschaft ist stets von ihrer mehr oder weniger ausgedehnten Feldmark umgeben, die bei einer Grenzbezeichnung nicht gut außer Betracht gelassen werden konnte, so daß die Grenze selten zum Orte selbst oder durch ihn hindurch, sondern meist an ihm vorbei geführt haben wird. Eine Ortschaft war auch sowohl bezüglich ihrer Liegenschaften als auch hinsichtlich ihres Namens immerhin gewissen Schwankungen unterworfen, sei es, daß bei Neugründungen, die gerade in damaliger Zeit und in der hier in Betracht kommenden Gegend an der Tagesordnung waren, von den deutschen Eroberern oder Einwanderern den alten schon bestehenden Dörfern ein Teil ihrer Feldmark genommen wurde, um damit die neuen Ansiedlungen auszustatten, sei es, daß die deutschen Sieger die ihnen nicht geläufigen slawischen Ortsnamen falsch aussprachen und schrieben oder gar in deutsche Namen umwandelten³). Ganz anders die Oertlichkeiten, die als markante Punkte der Landschaft dauernd unverrückbar blieben und die auch einem Namenswechsel nicht in dem Maße unterworfen waren, wie die Ort
1) Landbuch der Mark Brandenburg. III, 163.
2) Gesch. d. ehem. Bistums Lebus. I, 35.
3) Für den Barnim hat derartige Umnennungen slawischer Orte nachgewiesen S. Passow in Forsch. z. Brandenb. und Preuß. Gesch. XIV, 30.