Heft 
(1920) 29
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Grenzen des ehemaligen Landes Lebus

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flacht und geebnet ist. Wäre er ein Verteidigungswerk gewesen, so hätte seine Anlage auch wohl eine wesentlich andere sein müssen. Statt der beiden gleich flachen Seitengräben wäre wohl nur auf einer Seite des Walles, und zwar auf der dem Feinde zugewendeten Seite ein Graben aufgeworfen worden. Ferner wäre auch durch den Schwedengraben als Verteidigungswerk an dieser Stelle sein Zweck kaum erreicht worden, denn wenn vielleicht auch die breite Spree mit ihrem ausgedehnten Fluß­gebiet eine gute Flankendeckung gewährt hätte, so wäre dies am andern Ende bei der bedeutend kleineren und schmaleren Löcknitz, über die es zudem in der Nähe noch mehrere Uebergänge gab, doch nicht der Fall gewesen. Nachgrabungen, die wir an mehreren Stellen dieses Schwedengrabens vorgenommen haben, indem wir Querschnitte durch den Wall bis auf die Grabensohle gezogen haben, förderten nirgends Fundstücke oder auch nur Kohlenreste oder dunkler gefärbten Boden zu­tage, woraus man hätte schließen können, daß hier einstens Stein- oder Holzbefestigungen, Mauern oder Palisaden, oder dergleichen gestanden

haben.

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Um noch einmal auf den Namen ,, Schwedengraben" zurückzu­kommen, so weiß man ja zur Genüge, daß das Volk derartige alte An­lagen, deren Zweck ihm nicht mehr bekannt oder nicht mehr erklärlich ist, gern mit den Schweden in Verbindung bringt, auch mit den Riesen und sogar mit dem Teufel. Es gibt noch viele Schwedenschanzen, Riesen­wälle und Teufelsgräben in der Mark. Jedenfalls zeigt der Name, daß unser Schwedengraben sehr alt ist, denn schon diejenigen, die ihn vor langer Zeit so benannten, mußten ihn als alte merkwürdige Anlage ken­nen, weil deren Ursprung und Zweck ihnen nicht mehr erklärlich war.

Nach unserer festen Ueberzeugung ist der Schwedengraben seiner ganzen Gestalt und Anlage nach lediglich ein Grenzgraben oder Grenzwall gewesen, sei es nun, daß er die alte Kreisgrenze zwischen Lebus und Oberbarnim einst hier bezeichnete, oder sei es, was wir eher annehmen möchten, daß er schon die uralte Landesgrenze von 1249 zwischen Lebus und dem Barnim dargestellt hat. Jedenfalls verdient er, der Vergessenheit, der er anheimzufallen drohte, entrissen und für die Zukunft als Denkmal erhalten zu werden. Auf unsere Veran­lassung ist der Schwedengraben, nebst vielen anderen alten Flurbezeich­nungen, in die 3. Auflage( 1907) der vom Großen Werlsee- Verein im Verlag von Jul. Straube, Berlin, herausgegebenen Uebersichtskarte der Gemeinde Werlsee mit weiterer Umgebung" wieder aufgenommen wor­den.') Für seine leicht ausführbare örtliche Erhaltung müßte die zu­ständige Forstverwaltung Sorge tragen. Vielleicht nimmt sich der. Verein ..Heimaschutz in Brandenburg" der Sache an.-

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Von dem Punkte nun, wo der Schwedengraben unterhalb der Mühle Kleinwall die Löcknitz erreichte, bildete dieser Flußlauf stromaufwärts dann weiter die Grenze, die fernerhin durch die Köppernitz, Stobberow und Oderitz bis zur Oder deutlich gekennzeichnet ist.

Die heutige Kreisgrenze zwischen Lebus und Niederbarnim, die hier zwischen Spree und Löcknitz zugleich auch die Regierungsbezirke Frank­furt und Potsdam und außerdem die Reviere der Oberförsterei Hangels­berg und Erkner scheidet, verläuft etwas anders: sie verläßt einige Hundert Schritt oberhalb des Schwedengrabens das Spreetal und stößt oberhalb Kleinwall, zwischen Jagen 63 der Erknerschen und Jagen 65

1) Auch auf Straubes Spezialkarte der Umgegend von Erkner" ist er angegeben.