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K. Kelling
der Hangelsberger Forst, auf die Löcknitz beini Rabenwall, einer horstartigen bewaldeten Erhebung im Löcknitztal, dann geht sie das Löcknitztal aufwärts bis zur Feldmark des auf dem linken Ufer liegenden Dorfes Kienbaum; dort verläßt sie das Tal, wendet im weiten Bogen das sich landeinwärts nach Osten, umschließt im Dorf und tritt erst unterhalb der am Ausflusse des Maxsees gelegenen Neuen Mühle wieder, an die Löcknitz heran. Innerhalb dieses Bogens liegt als Enklave des Lebuser Kreises am linken Löcknitzufer der ehemalige Liebenberger Zollkrug mit seiner Gemarkung.
III.
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Zum Schluß unserer Arbeit müssen wir noch einmal auf die Ergebnisse unserer Vorgänger in der Grenzbestimmung kurz zurückkommen. Haben wir bisher die Ausführungen der verschiedenen Forscher einfach chronologisch wiedergegeben, ohne getreu dem relata referozu den zum Ausdruck gebrachten Ansichten kritisch selbst Stellung zu nehmen, so wollen wir jetzt, wo es gilt, der von uns vorgetragenen Ansicht über den Grenzverlauf zum Siege zu verhelfen, die Endergebnisse der Forschungen unserer Vorgänger daraufhin ansehen, ob sie, soweit sie den unserigen widersprechen, zu widerlegen sind, oder ob sie, soweit dies nicht der Fall ist, zur Unterstützung unserer Ansicht herangezogen werden können. Ledebur, Worbs und Scheltz scheiden von vornherein aus, weil sie sich mit dem von uns behandelten Grenzabschnitt überhaupt nicht beschäftigt haben; die übrigen können wir in zwei Gruppen teilen. Die eine, zu der Gallus und Wegener gehören, nimmt für Prelauki entweder Berkenbrück oberhalb Fürstenwalde( Galius) oder Fürstenwalde selbst( Wegener) in Anspruch. Zur zweiten Gruppe rechnen wir diejenigen, welche für Prelauki zwar keinen bestimmten noch heute bestehenden Ort oder eine noch heute bekannte Oertlichkeit zu finden wissen, seine Lage aber, unter Führung von Wohlbrück ,,, an das Ende der heutigen Hangelsberger Forst" unterhalb Fürstenwalde verlegen; zu ihr gehören Wohlbrück, Berghaus, Breitenbach, Freier und Curschmann. Was die Annahme von Gallus betrifft, Prelauki sei in dem Dorfe Berkenbrück zu suchen, so ist sie, wie wir gesehen haben, auf recht schwachen, weil unsicheren sprachlich- etymologischen Gründen aufgebaut. Und wenn er meint, mit Wohlbrück übereinzustimmen, der Prelauki ,, gegen das Ende der heutigen Hangelsbergischen Forst" sucht, so hat er zwar insofern Recht, als der Schutzbezirk Berkenbrück in. verwaltungstechnischer Hinsicht zur Oberförsterei Hangelsberg gehört; im übrigen aber ist dieser Forstort eine von der eigentlichen Hangelsberger Forst, die eben bei Hangelsberg unterhalb Fürstenwalde liegt und die Wohlbrück natürlich nur gemeint hat, ziemlich entfernt liegen le Enklave. Warum die Spree, die von Berkenbrück ab eine mehr westliche Richtung annimmt, deshalb nach Gallus als Grenzmarke nicht mehr dienen konnte, ist unverständlich. Daß Fürstenwalde zum Lande Lebus gehörte, wird ihm doch bekannt gewesen sein, und diese Stadt liegt doch noch eine beträchtliche Strecke unterhalb Berkenbrück und an der Spree. Und wenn er nun weiter sagt, die Urkunde mache von Berkenbrück einen kleinen Sprung auf Letinti, d. i. die Löcknitz, so trifft auch dies nicht zu, da der Sprung erstens mal gar nicht so klein ist, sondern in der Luftlinie sogar immerhin noch 18-19 Kilometer betragen dürfte, und weil zweitens die so gezogene Richtungslinie Fürstenwalde dann ganz außerhalb der Grenzen des Landes Lebus stellen würde.
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