Porth, Notizen zu Niederschönhausens Geschichte.
Schmidt Christoph Lehmann nenerbaute Schmiede auf des Coßäten Christian Mollenliauer daselbst in Niederschönhausen abgetretenen Platz“ hervor, daß als Ersatz der alten Schmiede im Jahre 1757 die neue (jetzige) entstanden sein muß. Dieser Erbvertrag wurde zwischen den beiden Beteiligten im Beisein des Geheimen und Landrats v. Nüßler am 4. August 1757 vor dem Kgl. Prß. Kurmärkischen Domänenamt Niederschönhansen geschlossen. Inhalts dieses Vertrages trat der Kossät Mollenhauer an den Schmied Christoph Lehmann das zu seinein Hofe gehörige Stück Land, welches „an der Straße und der alten Schmiede gegenüber liegt, und 58 Schritt lang und 20 Schritt breit“ ist, zur Erbauung einer neuen Schmiede ab. Dafür war Christoph Lehmann verpflichtet, alljährlich zwei Scheffel Roggen an Mollenhauer als einen „Cauonem“ abzutragen und das erhaltene Stück Land nach dem Felde hin, nach der Straße und nach dem Bauernhof „Großkopf“ zu in „gutem Zaunwerk“ zu erhalten.
Die Niederschönhausener Schmiede hatte die Schmiedegerechtigkeit über das Dorf Niederschönhausen, Pankow und Blankenfelde — in ebiden letzteren sehr wahrscheinlich als sog. Laufschmiede. Dies läßt sich aus einem Kontrakt vom 30. September 1750 erkennen, welchen der Oberamtmann Nietlie zu Blankenfelde der Kgl. Prß. Kurm. Kriegesund Domänen-Kammer zur Genehmigung einreichte. Nach diesem Erbkontrakte soll der Schmied Christoph Lehmann, dessen Erben und Nachkommen „bei dieser Schmiede Gerechtigkeit gegen Jedermanns Beeinträchtigung in allen Punctis und Klausuln“ geschützt werden. Wie bekannt, ja berühmt aber Meister Lehmann und seine Niederschönhausener Schmiede gewesen, geht aus der Gewerks-Bekundung vom 23. März 1785 hervor, welche die Altmeister der Gerberinnung unterzeichnet haben. In ihr heißt es:
„Wir Endes Unterschriebenen, Altmeister und Meister des hoch- löblichen Gärber-Gewerckes, bezeugen auf unser Gewissen hiemit, daß der Huf- und Waffenschmidt Christoph Lehmann zu Nieder Schönhausen, uns unser Ilandtsvercks-Zeug in solcher Güte gelieffert hat, wie es uns hier im Lande niemandt zu verfertigen im Stande ist. Da Wir ehemaln unsere be- nüthigten Werck-Zeuge aus England mit großen Kosten haben müßen herschicken laßen, so haben wir jetzt dieß nicht nöthig, da vorgedachter Meister Lehmann uns ebenso gutes, oft noch beßeres Handtwercks-Zeug machet.“
Ein weiteres Zeugnis des Kgl. Prß. Tierarznei-Schulkollegiums vom 18. Mai 1810 bekundet in schöner Schrift, daß „Carl Wilhelm Lehmann zu Niederschönhausen 2 Jahre und 9 Monate auf der Kgl. Tierarznei- Schule studiert und nach sehr gutem Examine Jedermann als praktischer Tierarzt empfohlen werden“ kann.