Heft 
(1907) 15
Seite
87
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Porth, Notizen zu Niederschönhausens Geschichte.

Schmidt Christoph Lehmann nenerbaute Schmiede auf des Coßäten Christian Mollenliauer daselbst in Niederschönhausen abgetretenen Platz hervor, daß als Ersatz der alten Schmiede im Jahre 1757 die neue (jetzige) entstanden sein muß. Dieser Erbvertrag wurde zwischen den beiden Beteiligten im Beisein des Geheimen und Landrats v. Nüßler am 4. August 1757 vor dem Kgl. Prß. Kurmärkischen Domänenamt Niederschönhansen geschlossen. Inhalts dieses Vertrages trat der Kossät Mollenhauer an den Schmied Christoph Lehmann das zu seinein Hofe gehörige Stück Land, welchesan der Straße und der alten Schmiede gegenüber liegt, und 58 Schritt lang und 20 Schritt breit ist, zur Erbauung einer neuen Schmiede ab. Dafür war Christoph Lehmann verpflichtet, alljährlich zwei Scheffel Roggen an Mollenhauer als einen Cauonem abzutragen und das erhaltene Stück Land nach dem Felde hin, nach der Straße und nach dem BauernhofGroßkopf zu ingutem Zaunwerk zu erhalten.

Die Niederschönhausener Schmiede hatte die Schmiedegerechtig­keit über das Dorf Niederschönhausen, Pankow und Blankenfelde in ebiden letzteren sehr wahrscheinlich als sog. Laufschmiede. Dies läßt sich aus einem Kontrakt vom 30. September 1750 erkennen, welchen der Oberamtmann Nietlie zu Blankenfelde der Kgl. Prß. Kurm. Krieges­und Domänen-Kammer zur Genehmigung einreichte. Nach diesem Erb­kontrakte soll der Schmied Christoph Lehmann, dessen Erben und Nach­kommenbei dieser Schmiede Gerechtigkeit gegen Jedermanns Beein­trächtigung in allen Punctis und Klausuln geschützt werden. Wie bekannt, ja berühmt aber Meister Lehmann und seine Niederschönhausener Schmiede gewesen, geht aus der Gewerks-Bekundung vom 23. März 1785 hervor, welche die Altmeister der Gerberinnung unterzeichnet haben. In ihr heißt es:

Wir Endes Unterschriebenen, Altmeister und Meister des hoch- löblichen Gärber-Gewerckes, bezeugen auf unser Gewissen hiemit, daß der Huf- und Waffenschmidt Christoph Lehmann zu Nieder Schönhausen, uns unser Ilandtsvercks-Zeug in solcher Güte gelieffert hat, wie es uns hier im Lande niemandt zu verfertigen im Stande ist. Da Wir ehemaln unsere be- nüthigten Werck-Zeuge aus England mit großen Kosten haben müßen herschicken laßen, so haben wir jetzt dieß nicht nöthig, da vorgedachter Meister Lehmann uns ebenso gutes, oft noch beßeres Handtwercks-Zeug machet.

Ein weiteres Zeugnis des Kgl. Prß. Tierarznei-Schulkollegiums vom 18. Mai 1810 bekundet in schöner Schrift, daßCarl Wilhelm Lehmann zu Niederschönhausen 2 Jahre und 9 Monate auf der Kgl. Tierarznei- Schule studiert und nach sehr gutem Examine Jedermann als praktischer Tierarzt empfohlen werden kann.