Porth, Notizen zu Niederschönhausens Geschichte.
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Auch schon zu damaliger Zeit hatte die Gemeinde das Recht, ihre Lehrpersonen vorzuschlagen und wünschte als Spaetes Nachfolger den Küster Schiirmann zu Heiuersdorf. Indessen wurde nach verschiedenen Verhandlungen der Präparande Seidel mit dem Lehramte betraut, den das „Königl. Consistorium im Examine vor sehr gut befunden“ hatte. Inzwischen war wieder eine Einkommensaufbessernng eingetreten und vom 1. März 1785 an erhielt Seidel aus der eingerichteten Sclmlkasse wie an andern Gefällen:
A. 111 Thaler 18 Groschen und zwar auf. . . und jedes Mal mit 25 Tlilr. und 21 Gr. Auf Reminiscere und Trinitatis jedes Mal mit 30 Thalern fällig, wobei bemerkt wird, daß die übrigen an dem Schulhaltergehalte fehlenden 8 Tlilr. 6 Gr. durch das zu 5 Thlr. und 6 Gr. gerechnete Getreide und durch die von der Gemeinde gegebenen 3 Thaler ergänzt und deshalb von dem Gehalte abgezogen sind.
ß. Ferner erhält er jährlich von der Gemeinde
1. Sieben Scheffel Roggen
2. Drei Thaler baar für das Läuten und Uhrstellen.
C. Die noch fehlenden 8 Thlr. 6 Gr. sind an Naturalien zu leisten. Die Gemeinde ist verpflichtet, ihm freiwillig und unentgeltlich das Brennholz heranzufahren.
D. Aus der Kirchenkasse bekommt er jährlich 10 Groschen für das Glockenschmieren.
E. Zu diesen Einnahmen tritt noch freie Dienstwohnung nebst dem dazu gehörigen Garten.
Hinsichtlich der freien Holzanfuhr durch die Gemeinde scheinen aber Schwierigkeiten entstanden zu sein, wie aus des Schulhalters Beschwerdeschrift vom 5. September 1788 hervorgeht: „Die Bedingungen seiner miteingesendeten Vocation würden nicht erfüllt, die Gemeinde verweigere ihm die freien Holzfuhren!“ Das Oberkonsistorium wies aus der Matrikel von 1716 nach, daß dergleichen Fuhren ein altes Recht der Schulhalterei seien und daher Seidel bei diesem Rechte zu schützen sei. Desgleichen hatte bereits der abgesetzte Schulhalter Schmidt die Berechtigung freier Weide in seiner V.okation zu stehen, die in Seidels Bestallung fehlte und natürlich verweigert wurde. Die Streitigkeiten erfuhren am 20. Februar 1789 durch folgenden Bescheid ihr Ende: „Das Holz, welches der Schulhalter Seidel zum Heizen der Schulstube gebraucht, ist aus der der Gemeinde angewiesenen Jungfernheide zu entnehmen und von der Gemeinde frei heranzufahren. Außerdem muß die Gemeinde zu Nutzen des Schulhalters und für ihn eine Kuh und zwei Schweine, weidegeld- und hütelohnfrei, mit auf die Gemeindeweidung treiben lassen.“
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